Schwangerschaftsabbruch
Im Sinne der §§ 218 ff. StGB
- Schwangerschaftsabbruch ist jede nicht auf bloße Nidationshemmung angelegte Einwirkung auf die Schwangere oder die Frucht, die final darauf gerichtet ist, das Absterben der noch lebenden Frucht im Mutterleib oder den Abgang der Frucht in nicht lebensfähigem Zustand herbeizuführen, und diesen Erfolg erreicht.
Nidation: Einnistung der befruchteten Eizelle in der Gebärmutter
Schmidt/Seidel, Strafrecht BT (2. Aufl. 1998), S. 26)
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