Rechtswidrigkeit eines Angriffs
Im Sinne des § 32 StGB
- Ein Angriff ist rechtswidrig, wenn der Betroffene ihn nicht zu dulden braucht bzw. wenn er im Widerspruch zur Rechtsordnung steht.
Die Rechtswidrigkeit entfällt immer dann, wenn dem Angreifer seinerseits Rechtfertigungsgründe zur Seite stehen (vgl. Jescheck/Weigend AT, § 32 II 1 c; Sch-Sch-Lenckner, § 32 Rn. 19).
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