normative Tatbestandsmerkmale
Im Sinne des StrafRechtBesondererTeil
- Normative Tatbestandsmerkmale sind solche, deren Vorhandensein nicht schon aufgrund der Wahrnehmung, sondern erst aufgrund einer rechtlichen Bewertung der wahrgenommenen Tatsachen festgestellt werden kann.
vgl. Jescheck/Weigend AT, § 26 IV 2
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