Kausalität

nach der im StrafRechtAllgemeinerTeil üblichen Äquivalenztheorie

nach der Lehre von der gesetzmäßigen Bedingung (StrafRechtAllgemeinerTeil)

nach der im DeliktsRecht (ZivilRecht) üblichen Adäquanztheorie

nach der Relevanztheorie (DeliktsRecht)


Als HörDefinition vorhanden


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DefinitionKausalität (zuletzt geändert am 2011-08-07 08:35:25 durch RalfZosel)