körperliche Misshandlung
Im Sinne des § 223 I StGB
- Körperliche Misshandlung ist jede üble, unangemessene Behandlung, durch die das Opfer in seinem körperlichen Wohlbefinden oder seiner körperlichen Unversehrtheit nicht nur unerheblich beeinträchtigt wird.
vgl. Sch-Sch-Eser, § 223 Rn. 3; Tröndle/Fischer, § 223 Rn. 3
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