Gefahr

Im Sinne des PolizeiUndOrdnungsRechts

Im Sinne der §§ 228, 904 BGB

Im Zusammenhang mit §§ 34, 35 StGB vgl. DefinitionGegenwärtigeGefahr

(konkrete) Gefahr im Sinne der Generalklauseln 8 PolG und 14I OBG (NRW) Liegt vor, wenn bei ungestörtem Ablauf, des objektiv zu erwartenden Geschensablaufs die Beeinträchtigung eines Schutzgutes der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in absehbarer Zeit hinreichend wahrscheinlich ist


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DefinitionGefahr (zuletzt geändert am 2008-01-20 19:55:31 durch anonym)