Fremdheit einer Sache
Im Sinne des § 242 I StGB
- Eine Sache ist fremd, wenn sie nicht im Alleineigentum des Täters steht und nicht herrenlos ist.
alternativ: Eine Sache ist fremd, wenn sie zumindest auch im Eigentum einer anderen Person steht.
komplizierterer (zur Abgrenzung in Problemfällen): Eine Sache ist fremd, wenn sie entweder nicht eigentumsfähig oder herrenlos ist oder im Eigentum irgendeiner anderen Person steht.
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