Datenverarbeitung
Im Sinne von § 263a StGB
- Zur Datenverarbeitung gehören alle technischen Vorgänge, bei denen durch Aufnahme von Daten und ihre programmgesteuerte Verknüpfung Arbeitsergebnisse erzielt werden (Input-Output-Relation).
vgl. Sch-Sch-Cramer, § 263a Rn. 4
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