Besonderes persönliches Merkmal
Im Sinne von § 28 StGB
- Besondere persönliche (oder: personenbezogene) Merkmale sind solche, die Eigenschaften, Verhältnisse und andere Umstände kennzeichnen, die vornehmlich mit der Person des Beteiligten verknüpft sind und das Unrecht, die Schuld oder die Strafbarkeit mitbestimmen.
vgl. Lackner/Kühl, § 28 Rn. 3
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