Beibringung
Im Sinne von § 224 I Nr. 1 StGB
- Beibringung ist die Herstellung einer Verbindung zwischen Gift bzw. dem anderen Stoff und dem Körper, so dass sich die gesundheitsschädigende Wirkung entfalten kann.
Als HörDefinition vorhanden
Diese Seite ist als JuristischeDefinition Teil des JuristischeBegriffe-Projektes.
KategorieJuristischeBegriffe KategorieJuristischeDefinition KategorieAudioWerkstatt KategorieHörDefinition KategorieStrafRecht