Bei Betrieb des Kfz
Im Sinne des § 7 StVG
- "Bei dem Betrieb" verwirklicht sich ein Unfall, wenn sich die betriebsspezifische Gefahr verwirklicht.
vgl. BGHZ 115, 84 (86); Kirchhoff, MDR 1997, 901 (902) mwN
Als HörDefinition vorhanden
Diese Seite ist als JuristischeDefinition Teil des JuristischeBegriffe-Projektes.
KategorieJuristischeBegriffe KategorieJuristischeDefinition KategorieAudioWerkstatt KategorieHörDefinition KategorieZivilRecht