Bedingung/ Potestativbedingung
Im Sinne von § 158 BGB Bedingungen sind zukünftige ungewisse Ereignisse.
vgl. MüKomm-H.P. Westermann, § 158 Rn. 8 mwN
vgl. MüKomm-H.P. Westermann, § 158 Rn. 19
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