Anwartschaftsrecht
Als wesensgleiches Minus zum Eigentum (§§ 903 ff. BGB)
- Anwartschaftsrechte sind Rechtspositionen, die dadurch entstehen, dass von einem mehraktigen Erwerbsvorgang bereits so viele Akte vollzogen sind, dass der Erwerber eine derart sichere Rechtsposition erlangt hat, dass der endgültige Rechtserwerb nicht mehr durch einseitige Handlung des Veräußerers vereitelt werden kann.
vgl. BGHZ 132, 218; Medicus BR, Rn. 456
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