öffentlich-rechtliche Streitigkeit

Im Sinne des § 40 VwGO


Als HörDefinition vorhanden


Diese Seite ist als JuristischeDefinition Teil des JuristischeBegriffe-Projektes.


KategorieJuristischeBegriffe KategorieJuristischeDefinition KategorieAudioWerkstatt KategorieHörDefinition KategorieÖffentlichesRecht KategorieVerwaltungsProzessRecht

DefinitionÖffentlichRechtlicheStreitigkeit (zuletzt geändert am 2012-01-28 10:36:37 durch RalfZosel)