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Podcast
Die AudioWerkstatt im JuraWiki beteiligt sich mit einem PodCast am ersten Thementag der deutschen Podcaster, den der Podcastverband veranstaltet, zum Thema Bundestagswahl.
Wir haben am 29.08.05 ein Gespräch mit IrisSpeiser, der Webmasterin von http://bundesverfassungsgericht.de geführt. Im zweiten Anlauf hat die Aufnahme auch funktioniert.
Abruf über unseren Podcast-Server.
Titel: Bundesverfassungsgericht und Neuwahl, Ralf Zosel im Gespräch mit Iris Speiser, der Webmasterin des Bundesverfassungsgerichts, ein Beitrag der AudioWerkstatt im JuraWiki zum Thementag der deutschen Podcaster am 29. August 2005
Zusammenfassung: Jeder kennt das Ergebnis der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die den Weg zur Neuwahl frei gemacht hat. Aber wie kommt es, dass die schriftliche Urteilsbegründung dazu noch nicht veröffentlicht ist? Wie gelangt überhaupt eine Entscheidung auf den Server des Bundesverfassungsgerichts? Welches ist das Urteil mit den meisten Abrufen? Solche und andere spannenden Fragen klärt Iris Speiser und gibt Einblicke in die Arbeit des höchsten deutschen Gerichts.
Das Mißtrauensvotum des Bundeskanzlers fürs Parlament, die Neuwahl und das BundesVerfassungsGericht
Chronologie
Mißtrauensvotum des Bundestags gegen den Bundeskanzler (Art. 68 GG)
Die Hintertüren des Grundgesetzes: Wie kann eine Bundestagswahl vorgezogen werden?
Vertrauensfragen im Bundestag seit Bestehen der Bundesrepublik
01.07.05: Mißtrauensvotum erfolgreich
Bundespräsident entscheidet: Auflösung des Bundestags
21.07.05: Bundespräsident Köhler entscheidet: Auflösung des Bundestags und Neuwahl am 18. September
Bundespräsident Köhlers Ansprache im Wortlaut
Klage vor dem BVerfG
- zwei Abgeordnete
Bundestagsabgeordneter Werner Schulz (Bündnis 90/ Die Grünen)
Bundestagsabgeordnete Jelena Hoffmann (SPD)
- kleinere Parteien
- zehn Klagen von kleineren Parteien (ÖDP, Tierschutzpartei)
- ein gutes Dutzend Beschwerden von Bürgern
- zwei Abgeordnete
die Entscheidung des BVerfG
Entscheidung von 1983: 2 BvE 1/83 vom 16.2.1983
Hat die Entscheidung des Bundespräsidenten vor dem BVerfG Bestand? (tagesschau.de)
pro: Ulrich Battis
contra: Wolf-Rüdiger Schenke
Robert Leicht, Die Zeit
Entscheidung im Verfahren 2 BvE 4/05 und 2 BvE 7/05 (Schulz/Hoffmann): Pressemitteilung vom 25. August / Urteil vom 25.08.2005
- Entscheidungen über die Anträge der kleineren Parteien:
Verfahren 2 BvE 5/05 (Familien-Partei/ödp): Pressemitteilung vom 23.08.2005 / Beschluss vom 23.08.2005
Verfahren 2 BvE 6/05 (Die Republikaner): Pressemitteilung vom 14.09.2005 / Beschluss vom 13.09.2005
Verfahren 2 BvE 8/05 (Deutsche Zentrumspartei): Pressemitteilung vom 14.09.2005 / Beschluss vom 13.09.2005
Verfahren 2 BvE 9/05 (Allianz für Gesundheit, Frieden und soziale Gerechtigkeit): Pressemitteilung vom 14.09.2005 / Beschluss vom 13.09.2005
Verfahren 2 BvE 10/05 (Deutsche Weiße Partei): Pressemitteilung vom 14.09.2005 / Beschluss vom 13.09.2005
Beim EdvGerichtsTag2005 hatten wir die Idee, uns /DieEntscheidungImDetail anzusehen.
"Nebenkriegsschauplätze"
Das BVerfG muss sich noch mit weiteren Verfahren im Zusammenhang mit der Wahl am 18. September beschäftigen:
- Der Bonner Staatsrechtler Wolfgang Löwer hat angekündigt, im Anschluss an die Wahl Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe einzulegen, da er in der Kandidatur von WASG-Mitgliedern auf den Landeslisten der Linken/PDS eine unzulässige Listenverbindung sieht.
ARD und ZDF hatten sich geweigert, einen Wahlwerbespot der "Anarchistischen Pogo-Partei Deutschlands" auszustrahlen.
Nachdem Die ARD zunächst zur einmaligen Sendung des Spots verurteils wurde, hat das OVG NRW nun entschieden, dass die ARD den Spot nicht nochmals senden muss (siehe Pressemitteilung des OVG NRW).
Das OVG Koblenz, das für das in Mainz ansässige ZDF zuständig ist, hatte ebenfalls eine Verpflichtung zur Sendung des Spots verneint, da er gegen die Menschenwürde verstoße (siehe Pressemitteilung des OVG Koblenz)
Die Pogo-Partei hatte gegen den Beschluss des OVG Koblenz den Erlass einer Einstweiligen Anordnung beim BVerfG beantragt. Das BVerfG hat diesen Antrag zurückgewiesen (siehe Pressemitteilung und Entscheidung des BVerfG vom 12.09.2005). Inzwischen hat der BVerfG die Verfassungsbschwerde der APPD auch in der Hauptsache verworfen (Entscheidung vom 06.03.2006)Am 7. September ist die Direktwahlkandidatin der NPD im Wahlkreis 160 (Dresden I) verstorben. Der zuständige Kreiswahlleiter hat deswegen die Wahl für diesen Wahlkreis am 18. September abgesagt. Die sächsische Landeswahlleiterin hat die Nachwahl auf den 2. Oktober festgesetzt. Der Bundeswahlleiter hat angekündigt, am 18. September die Stimmen auszählen zu lassen und auch ein vorläufiges Wahlergebnis bekanntzugeben (siehe Pressemitteilung des Bundeswahlleiters vom 09.09.2005). Hiergegen haben nach Presseinformationen "rund ein halbes Dutzend" Personen und Parteien Klage beim BVerfG erhoben. (siehe z.B. den Bericht in der Tagesschau vom 12.09.2005).
Das BVerfG hat bisher eine Entscheidung über einen Eilantrag einer parteilosen Direktkandidatin aus dem Wahlkreis 299 (Homburg) bekanntgegeben. Der Eilantrag wurde abgewiesen. Das vorläufige Wahlergebnis wird also noch am Abend des 18. September verkündet. (siehe Pressemitteilung vom 14.09.2005 und Entscheidung des BVerfG vom 13.09.2005)Spiegel Online vermeldet, dass beim Wahlprüfungsausschuss bereits über 60 Einsprüche gegen die am 18.09./02.10.2005 durchgeführten Bundestagswahlen vorliegen. Es ist davon auszugehen, dass die Anzahl der Einsprüche bis zum Ende der Einspruchsfrist noch steigen wird.
Neuwahl am 18. September / 2. Oktober 2005
Vorläufiges amtliches Ergebnis der Bundestagswahl 2005 (Pressemitteilung des Bundeswahlleiters vom 19.09.2005)
Zweites vorläufiges amtliches Ergebnis der Bundestagswahl 2005 - nach der Nachwahl in Dreseden am 2. Oktober 2005 (Pressemitteilung des Bundeswahlleiters vom 02.10.2005)
Endgültiges amtliches Ergebnis der Bundestagswahl 2005 (Pressemitteilung des Bundeswahlleiters vom 7. Oktober 2005)
Ergebnis im Einzelnen
- Wahlbeteiligung: 77,7%
- Zweitstimmen
- SPD: 34,2%
- CDU: 27,8%
- CSU: 7,4%
- GRÜNE: 8,1%
- FDP: 9,8%
- Die Linke.: 8,7%
- Sonstigen: 4,0%
- Sitzverteilung (614 Sitze - davon 16 Überhangmandate)
- SPD: 222 Sitze (davon 9 Überhangmandate)
- CDU: 180 Sitze (davon 7 Überhangmandate)
- CSU: 46 Sitze
- GRÜNE: 51 Sitze
- FDP: 61 Sitze
- Die Linke.: 54 Sitze
Ergebnisse im Detail unter http://www.bundeswahlleiter.de/bundestagswahl2005/
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weitere Informationen
Spiegel Online, 1983; Kauf-Dossier, 2,00€