JuraWikiAufDemEdvGerichtsTag startete zum EdvGerichtsTag 2003 ein Projekt, das den Besuchern des EdvGerichtsTages die Möglichkeit gab, sich an Ort und Stelle (im CIP-Raum) selbst ein Bild von der Leistungsfähigkeit des JuraWiki zu machen. Hier die Ankündigung, wie sie für die Tagungsmappe geplant war (OffeneFrage: Ist das eigentlich auch so in der Tagungsmappe erschienen?):

(!) Die Sammlung kann natürlich weiterhin von jedermann bearbeitet und ergänzt werden.


Eine Struktur wird sich mit der Zeit schon nach Wiki-Manier ergeben. Vielleicht fangen wir einfach mal an mit Überschriften und verteilen das falls notwendig später auf mehrere Seiten ...

1. Richter

Am Anfang stand eine elektrische Schreibmaschine mit Speicher, dann ein Schreibautomat - ein einziger für ein ganzes Amtsgericht! -, dessen Einsatz in den verschiedenen Abteilungen einige logistische Probleme mit sich brachte. Immerhin waren über Standardtexte einige Arbeitserleichterung möglich. Die Akzeptanz war gross, so dass bald für Zivil - und Familienrecht Sijus-Programme eingeführt wurden, wobei Gesetzesänderungen es notwendig machten, dass der Richter selbst an den Anpssungen mitwirkte. Bei anderen Gerichten mit Hades-Programmen musste das fehlende Familienprogramm durch Umwidmung des Zivilprogrammes ersetzt werden. Einen deutlichen Schub nach vorne brachte die Gesamtlösung in Baden-Württemberg mit der Ausstattung durch den Rehmenvertrag mit EDS.


Letztlich waren und sind es aber all diejenigen, die sich privat mit EDV beschäftigt haben, die darauf drängen, dass die Hard- und Software in den Gerichten verbessert wird - oft erst nach heftigen Kämpfen mit den zuständigen Ministerien. Die EDV wird auch dazu benutzt, die unzureichenden Kapazitäten im sogenannten nachgeordneten Bereich, d.h. im Schreibdienst, auszugleichen. Viele schreiben selbst und die immer besser werdenden Spracherkennungsprogramme werden eines Tages auch den letzten Kollegen "an den Computer bringen" - und andere Arbeitskräfte einsparen. Dafür wird die Frage von wo aus ein Richter arbeitet spätestens nach Einführung der elektronischen Akte erheblich an Bedeutung verlieren.


Als Richter/Staatsanwalt bin ich derzeit ausschließlich mit der Projektierung justizbezogener EDV-Verfahren beschäftigt. Interessant an dieser Tätigkeit ist die Verknüpfung der juristischen Erfahrungen mit der Anwendung der Programme in der Praxis, aber auch das Bestreben, durch die EDV-Unterstützung die Motivation der Justizmitarbeiter zu steigern und die Arbeitsbelastung zu verringern.


In der Schule begann ich mit Programmieren (Basic, Turbo Pascal, et.). Auf diesen Kenntnissen aufbauend programmierte ich in den ersten Monaten meiner Lehre (Versicherungskaufmann) eine komplette Datenbankanwendung für ein Versicherungsbüro. Schon vorher begann ich aus Interesse, PCs auseinanderzunehmen um erstaun festzustellen, dass sich diese aus relatv wenigen Teilen zusammensetzen. Ab dann war mein Interesse für Hardware und Programmierung geweckt, das ich bis heute als Hobby bezüglich der Hardware konsequent weiter betreibe. Die Programmierung musste ich schon während des Studiums aus Zeitgründen aufgeben. Im Jura-Studium entwickelte ich aus den Kenntnissen eine relativ lukrative Nebentätigkeit und gründete mit einem Freund zusammen einen kleinen Computer-Handel, den ich bis zum Anfang des Referendariats nebenerwerbsmäßig betrieb.

Nach Abschluss aller Examina in der Justiz angekommen ergaben sich auch dort immer wieder Anknüpfungspunkte zur EDV. Meine Kenntnisse stelle ich daher als EDV-Referent eines Landgerichts zur Verfügung. Hierzu schule ich Richter und Rechtspfleger in der Nutzung von EDV, administriere bestimmte Anwendungen, etc.

2. Staatsanwalt

Inzwischen verfügen auch Staatsanwälte an ihren Arbeitsplätzen über EDV! Bei der Bearbeitung von Großverfahren ist sie jedefalls unverzichtbar geworden. Ich kann mich noch gut daran erinnern, wie ich mit einem Wust von Papier versucht habe, die Ermittlungsergebnisse zu strukturieren. Dank des PC ist das Ganze zwar immer noch nicht zum Kinderspiel geworden, es geht inzwischen deutlich schneller.

3. Rechtsanwalt

Ein Computer mit Internet-Anschluss gehört inzwischen auch zur Standardausstattung eines anwaltlichen Arbeitsplatzes. Und dies längst nicht nur wegen der Möglichkeit, in Juris zu recherchieren, sondern auch wegen der vielfältigen kostenlosen Rechtsquellen im Internet. So ist beispielsweise die Möglichkeit, auf http://www.bundesgerichtshof.de/ die Urteile des BGH der letzten Zeit im Volltext abzurufen, für die tägliche Arbeit von großem Nutzen. Wer Mandate aus dem internetrechtlichen Bereich zu bearbeiten hat, wird sogar fast alle relevanten Entscheidungen und auch viele Artikel kostenlos online finden. Hier empfiehlt sich beispielsweise http://www.jurpc.de und für die Dialer-Problematik http://www.dialerundrecht.de .

4. Notar

Daneben bzw. parallel mit (s.u.) dem Rechtsanwalt kommt als "juristischer Beruf" natürlich auch der Notar in Betracht, wobei die Zulassung hierzu besondere Voraussetzungen erfüllen muss - erst Recht in jenen Bundesländern, in denen der Anwalt auch gleichzeitig Notar sein kann. Näheres hierzu bei der BNotK.

Achtung: In den Bundesländern, in denen diese Restriktionen nicht bestehen, gilt grds. auch das Rechtsberatungsgesetz. Folge: Der RA darf beraten, der Notar beurkunden. Das Eine schließt das Andere aus! Und: Der Notar muss (im Gegensatz zum RA) immer beide/alle Beteiligten beraten, beim RA wäre dies ein strafbarer Parteiverrat!

Als wichtigste EDV-Informationsquelle dienen dem Notar - neben den bereits oben bei 3. genannten - die Veröffentlichungen der BNotK sowie die dort zu findenden örtlichen Notarkammern.

5. Justitiar

Als Leiter der Rechtsabteilung von Behörden, Verbänden und Unternehmen beschäftigt sich ein Justitiar auch mit Fragestellungen des Internetrechts. Er sollte unter anderem über Kenntnisse im Wirtschaftsrecht, Urheberrecht und Vertragsrecht verfügen.

6. Jurist bei einer Behörde/einem Ministerium

[...]


siehe auch JuristischeBerufe, JuraWikiAufDemEdvGerichtsTag

BerufeFürJuristenMitEdvBezug (zuletzt geändert am 2008-01-20 19:54:46 durch anonym)