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Definition

Das Arbeitsrecht gliedert sich in des Individualarbeitsrecht und das kollektive Arbeitsrecht. Das erste regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, das zweite befasst sich mit den Koalitionen und Vertretungsorganen dieser beiden Parteien.

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ArbeitsRecht (zuletzt geändert am 2018-08-14 07:29:50 durch Raphael Lugowski)