Übersicht

Das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist seit der SchuldrechtsReform im BGB geregelt: §§ 305 bis 310 BGB (früher AGBG, hier eine Synopse, PDF S. 9 ff.)

Im Wesentlichen stellen sich bei der Prüfung einer Vertragsklausel stets folgende Fragen:

  1. Ist die Klausel Vertragsbestandteil geworden und wenn ja mit welchem Inhalt?
  2. Ist die Klausel inhaltlich zulässig?
  3. wenn nein: Welche Rechtsfolgen ergeben sich aus der Unzulässigkeit?

Weblinks

AGB, jura-basic.de


KategorieZivilRecht

AllgemeineGeschäftsBedingungen (zuletzt geändert am 2018-04-20 21:36:04 durch anonym)