Übersicht
Das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist seit der SchuldrechtsReform im BGB geregelt: §§ 305 bis 310 BGB (früher AGBG, hier eine Synopse, PDF S. 9 ff.)
Im Wesentlichen stellen sich bei der Prüfung einer Vertragsklausel stets folgende Fragen:
- Ist die Klausel Vertragsbestandteil geworden und wenn ja mit welchem Inhalt?
- Ist die Klausel inhaltlich zulässig?
- wenn nein: Welche Rechtsfolgen ergeben sich aus der Unzulässigkeit?