geregelt in den §§ 54 - 62 VwGO
- zweiseitige Regelung
auf dem Gebiet des ÖffentlichesRecht
- zur
- Begründung
- Änderung oder
Aufhebung eines RechtsVerhältnisses
abzugrenzen vom
mitwirkungsbedürftihen VerwaltungsAkt
PrivatRechtlichen Vertrag
zu differenzieren
- koordinationsrechtlicher und subordinationsrechtlicher ÖR-Vertrag
Vergleichsvertrag (§ 55 VwVfG) und Austauschvertrag (§ 56 VwVfG)