Definition: Äußerungsdelikte werden auch Beleidigungs- oder Kundgabedelikte genannt. Sie erfordern subjektiv den Vorsatz, etwas kundzugeben. Die objektive Seite der Kundgabe besteht darin, dass die Aussage auch bei einem anderen (beim Beleidigten oder einem Dritten) angekommen sein muss.
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Hier eine (noch unvollständige) Sammlung von Äußerungsdelikten.
§§ 185 ff. StGB
- Üble Nachrede
Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener (§ 189 StGB)
Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole (§ 90a StGB)
Verfassungsfeindliche Verunglimpfung von Verfassungsorganen (§ 90b StGB)
Beschimpfung von Bekenntnissen, § 166 StGB
Volksverhetzung, § 130 StGB
Vertraulichkeit des Wortes (§ 201 StGB), Verletzung des Briefgeheimnisses (§ 202 StGB), Verletzungs von Privatgeheimnissen (§ 203 StGB)
- uneidliche Falschaussage, Meineid
- falsch Verdächtigung
Sind das nicht Aussagedelikte? Das sind m.E. reine Tätigkeitsdelikte, sie setzen anders als ein Äusserungsdelikt nicht den Kundgabeerfolg voraus.