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Definition: Äußerungsdelikte werden auch Beleidigungs- oder Kundgabedelikte genannt. Sie erfordern subjektiv den Vorsatz, etwas kundzugeben. Die objektive Seite der Kundgabe besteht darin, dass die Aussage auch bei einem anderen (beim Beleidigten oder einem Dritten) angekommen sein muss.

(ToDo: Definition prüfen bzw. verbessern)

Hier eine (noch unvollständige) Sammlung von Äußerungsdelikten.



KategorieStrafRecht

ÄußerungsDelikt (zuletzt geändert am 2015-09-25 06:14:58 durch anonym)