Ich möcht an dieser Stelle einige Fragen zu rechtlichen Belangen in Vereinen stellen und hoffe auf sachkundige Hilfe. BR--Paul--
- Welche Bedeutung und Auswirkungen hat §181 BGB, bzw. der Ausschluß von §181, in Vereinen?
- Gibt es Quellen zum obigem Punkt?
- Wie kann für Mitglieder, bei dem Wunsch nach Einsichtnahme in die Finanzberichte eines Vereins, berechtigtes Interesse verstanden werden?
- Muß beim Vereinsregister ein Finanzbericht / Jahresabschluß hinterlegt werden? (ähnlich wie die Bilanz einer GmbH beim Amtsgericht)
- Was ist zu beachten, wenn ein Verein (Fachverband; als Berufsverband anerkannt) im Sinne seiner Mitglieder rechtliche Leistungen erbringen bzw. vermitteln möchte? Insbesondere sind hier gemeint:
- Branchenbezogene Rechtspflege (Gesetzesinitiativen etc.)
- Übernehmen von oder Beteiligung an Rechtsstreitigkeiten mit Beispielcharakter (Schaffung von Referenzurteilen...)
- Aufbau einer Branchenbezogenen Datenbank (Referenzurteile, Gutachten, Anwaltslisten, Sachverständigenlisten,....)
- Vermittling von Anwälten und Gutachtern
- Anwaltliches Vertreten von Verbandsmitgliedern durch einen Vereinsanwalt.