Das Projekt “JuraWiki” wurde archiviert. Es ist weiterhin online, jedoch nicht mehr aktiv. Man kann also keine Seiten mehr bearbeiten und sich nicht mehr einloggen (außer man ist Mitglied der TrustedEditorGroup) oder sich neu registrieren. Alle Informationen, die Sie hier finden, sind also potenziell veraltet.

Einzelpersonen, denen die unbeschränkte Erlaubnis nach Artikel 1 § 1 des Gesetzes (gemeint ist das RechtsberatungsGesetz) erteilt ist, dürfen nur die Berufsbezeichnung "Rechtsbeistand" führen. Auch Prozeßagenten dürfen sich als "Rechtsbeistand" bezeichnen. (§ 4 I Zweite Verordnung zur Ausführung des RechtsberatungsGesetzes).

Es gibt einen Bundesverband Deutscher Rechtsbeistände, dessen [http://www.rechtsbeistaende.de/ Homepage] aber leider "under construction" ist.


weiter zu RechtsberatungsGesetz