Auf dieser Seite geht es um die rechtlichen Regelungen, die das JuraStudium und das RechtsReferendariat betreffen. Siehe auch
JuraStudium
Zu den rechtlichen Grundlagen des juristischen Studiums, insbesondere zu der saarländischen Regelungen, gibt es [http://ruessmann.jura.uni-sb.de/bvr2001/Vorlesung/studium.htm umfangreiche Informationen] von ProfRüßmann.
Leistungspunkte (Saarland)
Das mit den Leistungpunkten funktioniert wie folgt:
In jedem Fach das man hat, schreibt man eine Klausur. Jede dieser Klausuren gibt Leistungspunkte, jede genau die doppelte Anzahl wie die vorgeschriebene Semesterwochenstundenanzahl.
Das bedeutet für
BVR: 10 Punkte BVR-AG: 4 Punkte Strafrecht: 6 Punkte Strafrecht-AG: 4 Punkte Staatsrecht: 6 Punkte Jur. Denken und Arbeiten: 4 Punkte Rechtsdurchsetzung: 2 Punkte
Macht zusammen 36 Punkte.
Im nächsten Semester gibt es noch mal 36 zu erwerbende Punkte. Macht insgesamt also 72 Punkte. Von diesen 72 Punkten muß man mindestens 50 Punkte haben, um ins nächste Semester "versetzt" zu werden. Das bedeutet, dass man höchstens 22 Punkte verlieren darf. Sind es mehr, muß man die beiden Semester wiederholen. Wenn man nach den Leistungskontrollen im 2. Semester 40 Punkte hat, kann man im September die Fächer wiederholen, die man nicht bestanden hat. Au jeden Fall muss man dann 10 Punkte holen, um nicht das ganze Studienjahr wiederholen zu müssen. So läuft das bis Ende des 6. Semesters, lediglich die Punktegewichtungen für einzelne Fächer verschieben sich.
Frage: Kommt es auch darauf an, mit welchen Punkten wir diese Klausuren jetzt bestehen oder nur darauf, dass wir überhaupt bestehen? Also, zählen die Punkte, die wir in den Leistungskontrollklausuren am Ende des Semesters erreichen, schon irgendwie für unsere Examensendnote?
Antwort: Die Noten jetzt am Ende des Semesters haben nichts mit der Examensnote zu tun. Sie setzt sich aus dem in der Examensprüfung zu schriebeneden Klausuren zusammen, und den mündlichen Prüfungen. Findet sich im 3. Abschnitt des [http://www.justiz.saarland.de/medien/inhalt/301-4(1).pdf JAG], insbesondere § 14 JAG. Es reichen also vier (Klausuren-)Punkte zum bestehen der Klausuren aus. Ab vier Punkten gibt es dann die volle Leistungspunkteanzahl in dem wntsprechenden Fach. Das bedeutete, das es für das Fortkommen im Studium keinen Unterschied macht, ob man alle Klausuren mit 4 Punkten, oder mit 18 abschließt.
Praktikum
siehe PraktischeStudienzeit
Juristenausbildung in den Ländern
Anchor(JAGs) Hier können Links zu der Juristenausbildung in den einzelnen Bundesländern ergänzt werden.
Hessen
[http://www.hessenrecht.hessen.de/gvbl/gesetze/32_oeffentlicher_dienst/322-67-jag/jag.htm Juristenausbildungsgesetz JAG]
[http://www.hessenrecht.hessen.de/gvbl/gesetze/32_oeffentlicher_dienst/322-78-jao/jao.htm Juristenausbildungsordnung JAO]
[http://www.hessenrecht.hessen.de/gvbl/gesetze/32_oeffentlicher_dienst/322-115-zulass_juristen/zulass_juristen.htm Verordnung über die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst ZulassVO]
Niedersachsen
[http://www.mj.niedersachsen.de/master/0,,C168638_N7888_L20_D0_I693,00.html Allgemeine Informationen des Justizprüfungsamtes]
[http://www.jura.uos.de/rechtsgrundlagen/download/njag.pdf NJAG] (pdf)
[http://www.jura.uos.de/rechtsgrundlagen/download/njavo.pdf NJAVO] (pdf)
Nordrhein-Westfalen
beachte: Bis zum 30.06.2003 geltendes Ausbildungsrecht ist als a.F. gekennzeichnet, seit dem 01.07.2003 geltendes Ausbildungsrecht als n.F. - das JAO ist derzeit noch nicht als pdf in der n.F. verfügbar
[http://www.olg-hamm.nrw.de/formular/jag05032002.pdf Juristenausbildungsgesetz NW JAG a.F.] (pdf)
[http://www.olg-hamm.nrw.de/formular/jag20030701.pdf Juristenausbildungsgesetz NW JAG n.F.] (pdf)
[http://www.olg-hamm.nrw.de/formular/jao05032002.pdf Juristenausbildungsordnung NW JAO a.F.] (pdf)
[http://www.olg-hamm.nrw.de/formular/merkref20030626.pdf Merkblatt Referendarausbildung NW OLG Hamm n.F.] (pdf)
[http://www.olg-hamm.nrw.de/formular/merkhausaufg05032002.pdf Merkblatt zur Erstellung von Hausarbeiten] (pdf)
[http://www.olg-hamm.nrw.de/formular/merkprakt05032002.pdf Merkblatt zur praktischen Studienzeit] (pdf)
Saarland
[http://www.justiz.saarland.de/medien/inhalt/301-4(1).pdf Juristenausbildungsgesetz JAG]
[http://www.justiz.saarland.de/medien/inhalt/301-4-1.pdf Juristenausbildungsordnung JAO]
siehe auch [http://www.jura.uni-sb.de/studienrecht/ Studienrecht] vom ["JIPS"]
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