= Volljurist = Volljurist ist jemand, der das erste und das zweite StaatsExamen abgelegt und damit die Befähigung zum Richteramt nach dem D''''''Ri''''''G hat, [[http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/drig/__5.html|vgl. § 5 DRiG]]. Volljurist wird man mit dem zweiten Staatsexamen, das einen auch gleichzeitig zum "Ass. iur." macht (deshalb "Assessor-Examen"). Bei [[http://www.juralernplan.de|JURA LERNPLAN]] kann man sich einen individuellen JURALERNPLAN erstellen, der die gesamte Zeit des Referendariats und die Vorbereitung auf das 2. Staatsexamen strukturiert. ---- siehe auch DiplomJurist, EinserJurist