Aufgrund der verschiedenen Möglichkeiten, in einem Urteil zu einem gerechten Ergebnis zu gelangen, hat sich der Gesetzgeber beim Zivilverfahren für gewisse Grundsätze entschieden: * Der DispositionsGrundsatz * Der VerhandlungsGrundsatz * Grundsatz der [[Mündlichkeit]] * Grundsatz der [[Unmittelbarkeit]] * Grundsatz der [[Öffentlichkeit]] * [[Freie richterliche Beweiswürdigung]] * KonzentrationsGrundsatz * Anspruch auf RechtlichesGehör ---- KategorieZivilProzessRecht