Aufgrund der verschiedenen Möglichkeiten, in einem Urteil zu einem gerechten Ergebnis zu gelangen, hat sich der Gesetzgeber beim Zivilverfahren für gewisse Grundsätze entschieden:

 * Der DispositionsGrundsatz
 * Der VerhandlungsGrundsatz
 * Grundsatz der [[Mündlichkeit]]
 * Grundsatz der [[Unmittelbarkeit]]
 * Grundsatz der [[Öffentlichkeit]]
 * [[Freie richterliche Beweiswürdigung]]
 * KonzentrationsGrundsatz
 * Anspruch auf RechtlichesGehör
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KategorieZivilProzessRecht