= SozialRecht = ist das Recht der sozialen Sicherung (Sozialversicherung, soziale Förderung, soziale Versorgung, Sozialhilfe). Zuständig für sozialrechtliche Streitigkeiten ist meistens das SozialGericht nach Maßgabe des SozialGerichtsGesetz``es. Eines der wichtigsten Teilgebiete ist die RentenVersicherung. Sehr umstritten war zum Beispiel bis zu der Entscheidung des [[http://www.bundessozialgericht.de|Bundessozialgerichts]] vom [[http://www.sokolowski.org/informationen_urteile_sozialrecht_bsgb4ra3_05r.html|13.12.2005]] die IntelligenzRente, aufgrund derer einem Teil der Akademiker, die bei einem volkseigenen Betrieb der ehemaligen DDR beschäftigt waren, ein zusätzlicher Rentenanspruch gewährt wird. Übrigens: ein kleiner Sturm im Wasserglas tobt zu Zeit um das SterbeGeld. ---- KategorieRechtsGebiet KategorieSozialRecht * [[http://www.mth-partner.de/leistungen-rechtsanwalt-koeln/sozialrecht]] - Monatlich aktualisierte Besprechungen von Urteilen im Bereich des Sozialrechts