= Arbeit = '''Im Sinne von [[http://dejure.org/gesetze/GG/12.html|Art. 12 II, III GG]]''' Arbeit ist jede Tätigkeit, die nicht nur einen unbedeutenden Aufwand erfordert und üblicherweise dazu geeignet ist, Erwerbszwecken zu dienen. * ''vgl. Pieroth/Schlink, Rn. 932 f.'' ---- '''Als HörDefinition vorhanden''' {{http://www.jurawiki.de/JuristischeDefinition?action=AttachFile&do=get&target=definition.gif}} ---- Diese Seite ist als '''JuristischeDefinition''' Teil des '''JuristischeBegriffe'''-Projektes. ---- KategorieJuristischeBegriffe KategorieJuristischeDefinition KategorieAudioWerkstatt KategorieHörDefinition KategorieÖffentlichesRecht KategorieGrundRechte