= Arbeit =

'''Im Sinne von [[http://dejure.org/gesetze/GG/12.html|Art. 12 II, III GG]]'''

 Arbeit ist jede Tätigkeit, die nicht nur einen unbedeutenden Aufwand erfordert und üblicherweise dazu geeignet ist, Erwerbszwecken zu dienen.
  * ''vgl. Pieroth/Schlink, Rn. 932 f.''

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'''Als HörDefinition vorhanden'''
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