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Unterschiede zwischen den Revisionen 14 und 15
Revision 14 vom 2004-04-06 04:20:18
Größe: 5531
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Revision 15 vom 2004-04-06 04:26:17
Größe: 5657
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= Stilblüten =  * Dies ist, wer auch immer es vertritt, kein Argument!

Dies ist eine Seite für juristische Stilblüten, für alles Witzige, Skurrile, für alles, was einem so begegnet und was den Tag etwas heiterer macht.

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Stilblüten

aus der Rubrik: " ... damit das mal klar ist!"

Das Internet kennt keine Grenzen und Schranken, es kennt keine Zensur. Deswegen ist das Internet das Medium des Liberalismus schlechthin. Darum ist die FDP die Internetpartei in Deutschland.

(http://www.guido-westerwelle.de/home.php)

...aus Urteilen

Spricht der aufklärende Arzt nur gebrochen Deutsch, so ist das eine denkbar schlechte Voraussetzung für die Durchführung eines Aufklärungsgespräches.

AG Leipzig, MedR 2003, S. 582, zit. nach http://saefken.blogg.de/eintrag.php?id=6

... aus Korrekturanmerkungen

  • Dies ist, wer auch immer es vertritt, kein Argument!

... aus Klausuren

Die folgenden Stilblüten stammen aus der Semesterabschluß-Klausur zur Vorlesung Staatsrecht I (Staatsorganisationsrecht), die im Wintersemester 2002/2003 an der Universität des Saarlandes in Saarbrücken geschrieben wurde. Der Dozent Herr Bröhmer hat sie auf die vorlesungsbegleitende Seite im Wiki gestellt - Prädikat: Besonders wertvoll!

Jürgen Bröhmer: Einer der Korrekturassistenten hat ein paar lustige Stilblüten gesammelt. Das will ich den Teilnehmern nicht vorenthalten. Auch daraus kann man durchaus lernen! Also, hier sind sie, die "Highlights" aus der Klausur StaatsR I - Staatsorganisationsrecht, WS 2002/2003!

Zum Bundesrat:

  • Der Bundesrat besteht aus einer Kammer.
  • Der Bundesrat ist keine ausgebildete 2. Kammer.
  • Der Bundesrat hemmt und kontrolliert die Arbeit des Bundestag[es] und wirkt an der Gesetzgebung mit.

... und das Vergleichsobjekt, der US-Senat

  • Der Senat ist vielmehr eine Ansammlung von Wahlmännern, die dann auch den Präsidenten wählen.
  • Im US-Senat sind die Vertreter des Volkes, sie kommen direkt aus dem Volk, sind sozusagen ganz normale Bürger ...

Wer die Wahl hat, ...

  • ... kann eventuell eine einzige Stimme zwischen dem Ausschluss vom Bundestag und dem Einrücken von etwa zwei Dutzend Abgeordneten entscheiden!
  • Die Ungleichheit wird größer, je mehr erfolgreiche Parteien es gibt!

Mandate, Mandate

  • Hat man drei Direktmandate , so kann die Partei proportional in den Bundestag einziehen.
  • Eine Partei, die viele Direktmandate in einem Wahlkreis gewonnen hat, ...
  • Gewinnt nun ein Land mehr Direktmandate, ...
  • Überhangmandate liegt vor, wenn eine Partei mehr Sitz hat, als sie eigentlich haben hätte müssen.
  • Problematisch ist jedoch, das diese Parteien ihren prozentualen Anteil nochmals im Parlament erhöhen.
  • Der Überhang zieht mit in den Bundestag.
  • Die Volkswertgleichheit wiegt stärker.
  • Grundmandatsklausel liegt vor, wenn eine politische Partei im Bundestag verhindern will, dass einer ihrer Abgeordneten zu einer anderen Partei (Fraktion im Bundestag) geht.
  • Diese Überhangmandate dürfen ebenfalls in den Bundestag ziehen.

Gewaltenteilung ...

  • Die Staatsgewalt wird aufgeteilt und auf drei Staatsorgane verteilt.
  • Die Judikative ist nicht gebunden!
  • Die Richter üben die Judikative aus.
  • Die Rechtsprechung setzt sich in den Art. 92-104 GG fort.

... und Rechtsstaatsprinzip

  • Das Wesentlichkeitsprinzip sagt, dass das Wesen des Art. 19 GG nicht verändert werden darf.

Demokratie!

  • Das Demokratieprinzip ist demnach zweifelhaft anwesend ...

... und unser Bundespräsident ...

  • Gewählt wird er von der Bundesversammlung, der auch Volksvertreter der Länder angehören.
  • Der Bundespräsident bekleidet das oberste Staatsorgan, welches an die Verfassung gebunden ist.
  • Der Bundespräsident muss dieses Gesetz demnach nicht zwingend ausfertigen.
  • Wenn er ein guter, schlauer Bundespräsident [ist], wird er das Gesetz nicht ausfertigen und unterzeichnen.

Steuern und Abgaben

  • Die Abgaben müssen eine homogene Gruppe bilden.
  • Problematisch wird es in Art. 107 GG!
  • Die BRD ist ein Steuerstaat!
  • Sonderabgaben sind verfassungsrechtlich problematisch, weil es überflüssige Ausgaben sind!
  • Sonderabgaben sind verfassungsrechtlich zulässig, wenn diesbezüglich eine gesetzliche Regelung fehlt!

und doch noch einmal die Parteien (?) – immer die Parteien ...

  • Mit Sonderabgaben sind Finanzmittel für Parteien gemeint.

... aus einem Examensklausurenkurs Öffentliches Recht

  • Fraglich ist, ob die laut Sachverhalt rechtzeitig erhobene Klage auch fristgerecht erhoben wurde.
  • Der Verwaltungsakt ist nicht rechtswidrig, wenn er rechtmäßig ist. (i.E. nicht falsch, aber sicherlich nicht zur Lösung des Sachverhalts beitragend).
  • Die Streitigkeit müsste nicht verfassungsrechtlicher Natur sein. Dies ist der Fall, wenn Verfassungsorgane bzw. der Verfassung gleichgestellte Organe an der Streitigkeit beteiligt sind.

... aus einem Examensklausurenkurs Strafrecht

  • Durch das Tätowieren des B könnte sich A der Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB strafbar gemacht haben. Weil der Rücken des B aber keine fremde, bewegliche Sache ist, scheidet eine Strafbarkeit des A wegen § 303 StGB aber aus. (i.E. nicht falsch, aber vollkommen abwegig).
  • "Dann müsste das Pfeifeanzünden ein körperlicher Mangel sein" (Prüfung des § 315c Abs.1 Nr.1 b) StGB wegen einer leichten Unaufmerksamkeit bei der Autofahrt)

... aus einer Fortgeschrittenen-Übung im BGB

  • Die Rechtslage ist damit jedoch unentschlossen.


siehe auch JuristenWitze, JuristenDichten

StilBlüten (zuletzt geändert am 2018-05-02 20:05:53 durch anonym)