{{{Lieber guter Weihnachtsmann, jetzt ist's so weit, jetzt bist Du dran. Mein Chef ist nämlich Rechtsanwalt, der klagt Dich an, der stellt Dich kalt.}}}
So beginnt ein im Internet auf diversen Webseiten eingestelltes und in Newslettern etc. kursierendes witziges Gedicht. Da es anscheinend immer anonym (mindestens seit 1999) überliefert wird, ist nicht auszumachen, ob es einen Fall von JuristenDichten darstellt.
OffeneFrage des UrheberRechts: Da es sich offenbar um ein geschütztes Sprachwerk handelt (§ 2 UrhG) - ist die Weiterverbreitung des Texts statthaft?
Gegen die herrschende Meinung kann die These vertreten werden, dass der unbekannte Autor durchaus die Möglichkeit gehabt hätte, gegen unbefugte Benutzungen im Netz einzuschreiten und dass daher das Risiko, wegen einer Urheberrechtsverletzung belangt zu werden, minimal ist. Eine Analogie zum Softwareterminus Freeware bietet sich an, auch wenn die Frage des Verzichts von Urhebern auf Ausübung aller oder einzelner urheberpersönlichkeits- und verwertungsrechtlicher Befugnisse zugunsten der Allgemeinheit Sand ins Getriebe der herkömmlichen Dogmatik des Urheberrechts bringt.
Siehe auch den Aufsatz von G. Plaß: Open Contents im deutschen Urheberrecht, in GRUR 2002 (August), liegt mir augenblicklich nicht vor, bibliographische Angabe wiedergefunden über die praktische Liste bei Copat.de, linker Frame Schutzrechte - Zeitschriften. Via Google dann die Seitenzahl: 670ff.
Siehe auch den Hinweis zu Open Content auf der Seite LizenzFragen
Eine weiteres Beispiel für solch eine im Internet kursierende Geschichte ist die (Vor-)Weihnachtsgeschichte: " ... Schönster Altweibersommer - Noch einmal Menschen in T-Shirt ..."
siehe auch Gedankensalat, Weihnachten auf Juristisch
siehe auch SilvesterRecht, WeihnachtsFeier