<!> Das ist die Seite der ehemaligen ErstSemesterSb, die wieder für die kommenden ErstSemesterSb vorbereitet werden soll.

ProjektHomepage der ErstSemesterSb zur

juris Vorlesung

Referent: Dr. h.c. Gerhard Käfer, Geschäftsführer der juris GmbH

Zur Einstimmung auf den Dozenten: Den Vortrag anlässlich der Verleihung der Ehrendoktorwürde.

Herr Dr. Käfer gab die Termine wie folgt bekannt (Hörsaal 112):

Es gibt Aufgaben, die man in der "elektronischen Arbeitsgemeinschaft" lösen muss.

AusLobung: juris PraxisKommentar BGB, jurisTexte

Herr Dr. h.c. Käfer gibt einen ganz kurzen Überblick über die Handhabung juristischer Informationssystem.

/!\ Hier folgende Information aus dem Vorjahr, die noch aktualisiert werden müssen.

1. Elektronische Arbeitsgemeinschaft

MartinBackes (Mitarbeiter IFRI) stellt die Anmeldung zur elekronischen Arbeitsgemeinschaft vor:

http://rechtsinformatik.jura.uni-sb.de/ag/anmelden.php

Für das spätere Einloggen: http://rechtsinformatik.jura.uni-sb.de/ag/index.php?ObjNr=180

2. Was vom letzten Semester übrig blieb

Das sollten wir jetzt nach und nach um- und einbauen. Sonst haben wir hinterher alles doppelt und keine schöne Seite.

3. juris im CIP

Wer an der Vorlesung teilnimmt, kann die Fragen, die in der elektronischen AG (Anmeldung hier) gestellt werden, beantworten.

Wer einen bestimmten Prozentsatz der Fragen richtig beantwortet hat, bekommt am Ende des Semesters ein Zertifikat und einen juris-Studentenzugang, der im CIP-Raum freigeschaltet ist.

4. juris von zu Hause?

Die juris-Kennung funktioniert nur von der Uni aus (nur vom CIP-Raum?). Die Universität hat einen Pauschalvertrag mit juris, der die Nutzung von zuhause nicht umfasst. AGB von juris sind von daher irrelevant. Die Studenten ihrerseits stehen nämlich wiederum in einem besonderen Regelungs- und Abhängigkeitsverhältnis zu der Universität des Saarlandes. Die für diesen Fachbereich zuständige Leitung der Universität des Saarlandes entscheidet einzig und allein darüber, wo der Zugang zu juris online für die Studenten stattfinden darf. Da man zum wissenschaftlichen arbeiten aber eh um die Bibliothek nicht herumkommt, wird man sich eh öfter mal dort aufhalten ;-) .

5. frei zugängliche (juris-) Angebote

Es gibt im Internet auch viele juristische Informationen, die frei zugänglich sind, wie z.B. die wichtigsten Gesetze vom BMJ (die letztendlich auch von juris stammen). Weitere Informationen siehe unter GesetzeImInternet. Das ist dann zwar nicht ganz so komfortabel wie mit juris Web, aber zur Not kann man sich von zu Hause schon einmal damit behelfen.

6. Elektronische Arbeitsgemeinschaft

7. Anmeldung

Anmeldung hier.

Eine Frage zur Anmeldung: Ich hab mich angemeldet und als ich dann die Bestätigungsmail bekam, stand da, dass meine CIP-Raum Kennung nicht existiert. Was hat das zu bedeuten? Könnte ich dann am Semesterende, wenn ich meine juris-Kennung bekommen würde, nicht auf die Datenbank zugreifen?

8. AG-Aufgaben

Die Antworten auf die gestellten Aufgaben sind so kurz wie möglich zu halten, d.h. es reicht, die Fragen nur in Stichworten zu beantworten.

Man erhält keine Bestätigungsmail für die eingereichten Lösungen; daß sie eingegangen ist, erkennst du daran, daß du die Frage nicht erneut in der Online-Arbeitsgemeinschaft beantworten kannst.

9. juris-Zertifikat

Wer die Fragen in der elektronischen AG gelöst hat, bekommt ein Zertifikat, das in der letzten Stunde ausgeteilt wurde. Wer da gefehlt hat, kann es sich beim Lehrstuhl Prof. Herberger abholen.

10. Zugriff auf juris zur Bearbeitung der AG-Aufgaben

(!) Man erhält keine juris-Kennung, sondern für die persönliche cip-Raum-Kennung ("abxy0123") wird der juris-Zugang freigeschaltet. Deswegen muß man bei der Anmeldung zur elektronischen AG auch diese Kennung mitangeben ... Man kann sich also im cip-Raum einloggen, auf juris zugreifen und die Fragen beantworten. Besucht man die Veranstaltung erfolgreich, hat man bis zum Ende seines Studiums im cip-Raum Zugriff auf juris. (!)

11. Fragen und Antworten von 2003

Die Antworten sind zwar nicht mehr ganz aktuell (gerade die Fragen zum Recherchieren müssen ggf. geprüft werden), helfen dem einen oder anderen aber doch vielleicht weiter. :-)

  1. Wieviele Aufsätze von Prof. Dr. Herberger (auch als Koautor) sind in der Aufsatzdatenbank von juris nachgewiesen? Aus welchen Jahren stammen der neueste und der älteste? Geben Sie bitte die Fundstellen an.

Es sind insgesamt 74 Aufsätze (am 29.11.2002)in der Aufsatzdatenbank nachgewiesen, der neuste stamm von 2003 (JurPC 2003 WebDok132/2003) und der älteste aus dem Jahr 1978 (JUS 1978, 810).

  1. Warum kann man die juris GmbH als "janusköpfig" bezeichnen? Wie ist die Stellung von juris dem Bund gegenüber? Wie stellt sie sich dem privaten anwender dar?

Man kann die juris GmbH als "janusköpfig" bezeichnen, weil sie als öffentlich-rechtlicher Verwaltungshelfer des Bundes Dokumentationsdiensleister für das BVerfG, die obersten Bundesgerichte und die Bundesministerien und gleichzeitig Wirtschaftsunternehmen ist, das als Instrument des Bundes der interessierten Öffentlichkeit die selben Informationsmöglichkeiten zu angemessenen wirtschaftlichen Bedingungen eröffen soll, die die Bundesrichter oder die Bundesbeamten auch haben.

  1. Wieviele Gesetze und Rechtsverordnungen des Bundes galten (waren in Kraft) am 1. Januar 2003 in der Bundesrepublik Deutschland und aus wie vielen Einzelnormen, im wesentlichen Artikel und §§, bestanden diese?

Am 1. Januar 2003 galten (waren in Kraft)6.692 Gesetze und Rechtsverordnungen. Diese umfassten 104.950 Einzelnormdokumente, im wesentlichen Artikel und §§.

  1. Wieviele Entscheidungen sind in der juris-Rechtsprechungsdatenbank zum Hauptsachgebiet "Handelsrecht" nachgewiesen? Geben Sie bitte das Datum Ihrer Recherche an.

Die Notation des Hauptsachgebiets Handelsrecht lautet "25". Es gibt dazu 16.607 Gerichtsentscheidungen (am 25.1.2000)

  1. In welchem Verlag und wann wurde das Buch von Simitis "Informationskrise im Recht" publiziert?

C.F. Müller, Karlsruhe, 1970

  1. Bei juris gibt es mehrere Register für die Suche mit Wörtern. Welche Suchwortregister gibt es bei juris und wie hängen sie zusammen. In welchem Register (Feld) beginnt man seine Wortsuche zweckmäßigerweise?

Bei juris gibt es das Textwort-, das Kurztext-, das Schlagwort-, und das Definitionenregister. Im Text(wort)register sind neben den Wörtern aus dem Langtext auch die Wörter aus dem Kurztext- und dem Schlagwortregister gespeichert. Im Kurztextregister sind neben den Wörtern aus den Kurztexten (Leitsatz, Orientierungssatz, sonstiger Orientierungssatz) auch die Wörter aus dem Schlagwortregister gespeichert. Es ist zweckmäßig, seine Wortsuche im Kurztextregister zu beginnen, da die Wahrscheinlichkeit der Relavanz groß ist, wenn ein Wort oder eine Wortkombination bereits im Kurztext vorkommt oder Gegenstand der Schlagwortvergabe war.

12. Fragen zu Juris

Hi, ich wollte mal wissen, warum ich so einen Kurs mitmachen MUSS um Juris benutzen zu dürfen und warum ich das nicht von zuhause aus machen darf?


VorlesungSb/juris (zuletzt geändert am 2008-01-20 19:58:03 durch anonym)