Fragenkatalog zur Vorlesung im Fach Rechtsdurchsetzung bei Staatssekretär Schild (WS 03/04)

Herr Schild stellt uns hier, wie in der Vorlesung angekündigt, einen Fragenkatalog zu den in der Vorlesungen besprochenen Themen zur Verfügung. Ihr könnt die Seite einfach editieren und Eure Antworten dann eintragen. Tipps zum Editieren gibt es auf HilfeFürAnfänger. Viel Spass beim Raten ;)

= Was ist unter einer Anspruchsgrundlage zu verstehen? =

Diejenigen Vorschriften, die Rechte und Pflichten begründen.

In §194 Abs.1 BGB findet sich die Legaldefinition des Anspruchs: "Das Recht von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen (Anspruch), unterliegt der Verjährung." Demzufolge ist also eine Ansrpuchsgrundlage eine Norm, die einen dazu berechtigt von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen.

1. Nennen Sie einige der Ihnen bekannten Anspruchsgrundlagen

§ 823 BGB

Sachenrechtliche Ansprüche, wie z.B. Herausgabe (z.B. § 985 BGB) "Der Eigentümer kann von dem Besitzer die Herausgabe der Sache verlangen" oder Unterlassung (§ 1004)

Es gibt im Zivilrecht Ansprüche aus Verträgen, aus vertragsähnlichen Beziehungen, sachenrechtliche Ansprüche, deliktische A., und Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung.

2. Setzen alle Ansprüche auf Schadensersatz Verschulden des Anspruchsgegners voraus?

nein, es auch Ansprüche die kein Verschulden voraussetzen, z.B. in der StVG

Kann man beispielsweise bei einem Verkehrsunfall keinem der beteiligten Parteien,ein eindeutiges Verschulden nachweisen,greift §7StVg.dieser bezieht sich auf die sogenannte Gefährungshaftung oder Verschuldungshaftung die besagt:"Wer ein gefährl.Fahrzeug fährt muss auch für einen Schaden ohne Verschulden aufkommen."Dies würde bei einem Unfall von 2parteien bedeuten,dass jeder ein Anspruch auf die Hälfte des Schadensersatzes hätte.

Ein Verschulden ist z.B. bei Gefährdungshaftung nicht notwendig.

3. Welche Rechtswege kennen Sie?

ordentliche Gerichtsbarkeit für zivilrechtliche und strafrechtliche Angelegenheiten, Arbeitsgerichtsbarkeit, Sozialgerichtsbarkeit, Finanzgerichtsbarkeit, Verwaltungsgerichtsbarkeit und über allen die Verfassungsgerichtsbarkeit

4. Was ist unter der ordentlichen Gerichtsbarkeit zu verstehen und aus welchen Gerichten besteht sie?

Relation Bürger./.Bürger und die Gerichte sind: Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht und der Bundesgerichtshof

Das ist die Gerichtsbarkeit der ordentlichen Gerichte. Sie gehört zur Justiz. Zugewiesen sind ihr alle bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und Strafsachen, für die gemäß §13 GVG der ordentliche Gerichtsweg gegeben ist.

5. Was unter der Arbeitsgerichtsbarkeit und aus welchen ... ?

Arbeitsgericht, Landesarbeitsgericht, Bundesarbeitsgericht

Zweig der Gerichtsbarkeit, dem die Rechtsstreitigkeiten aus dem Arbeitsrecht zugewiesen sind.

Beispiele: Rechtsstreitigkeiten zwischen Tarifvertragsparteien, Arbeitnehmern und Arbeitgebern, ...

6. Was unter der Verwaltungsgerichtsbarkeit ... ?

Verwaltungsgericht, Oberverwaltungsgericht, Bundesverwaltungsgericht

...das ist die Rechtsprechung in Angelegenheiten der öffentlichen Verwaltung.

Der Rechtsweg zu den VerwaltungsGer. ist nach § 40 VwGO in allen öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art gegeben, soweit nicht eine bundesgesetzliche Sonderregelung besteht.

7. Wann also ist der Rechtsweg zu den Zivilgerichten, wann zu den Verwaltungsgerichten eröffnet?

Zum Verwaltungsgericht dann, wenn es Probleme zwischen in Verwaltungsangelegnheiten gibt.z.B Zwischen Staat & Bürger z.Bsp. bei Ordnungswidrigkeiten. ZUm Zivilgericht, wenn es um Streitigkeiten zwischen privaten Personen geht.

Grundsätzlich steht der Weg zum Verwaltungsgericht dann offen, wenn es um öffentlich-rechtliche Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art gehen und soweit sie nicht spezialgesetzlich einem anderen Gericht zugewiesen sind. Also Verfassungsorganisationen, die untereinander streiten "wollen", aber nur auf Bundes, respektive Landesebene. Das ganze ist in §40 Abs. 1 S.1 VwGO zu finden. Zivilprozessgerichtsbarkeit ist durch §13 GVG geregelt.

8. Wie werden öffentliches und privates Recht voneinander unterschieden?

Unter öffentlichem Recht versteht man die Beziehung zwischen Staat und Bürger. Privates Recht bezieht sich auf das Verhältnis zwischen Bürger und Bürger. Die Ordentliche Gerichtsbarkeit & Arbeitsgerichtbarkeit ist privat rechtlich , Die Verwaltungs-,Sozial- und Finanzgerichtbarkeit sind öffentlich rechtlich Öffentliches Recht kommt dann zur Anwendung, wenn an einem Vorgang der Staat in seiner Eigenschaft als Träger hoheitlicher Rechte beteiligt ist.

9. Ist die Unterscheidung zwischen öffentlichen und privatem Recht alleine für den Rechtsweg von Bedeutung?

Nein. Bei öffentlich rechtlichen Problemen ist es noch eine Frage der Haftung. Falls öffentliches Recht anwendbar ist, haben die Grundrechte des GG unmittelbare Geltung. Nein, die Unterscheidung ist wichtig für die Bestimmung der anzuwendenden Normen und des Rechtswegs (Ordentliche Gerichtsbarkeit / Verwaltungsgerichtsbarkeit).

10. Was unter der Sozialgerichtsbarkeit ... ?

Sozialgericht, Landessozialgericht, Bundessozialgericht

Die Sozialgerichtbarkeit beschäftigt sich mit Versicherungen und mit Streitigkeiten zwischen Krankenhäusern und Kassen.

Die S.g.barkeit ist ein besonderer Verwaltungsgerichtszweig für Entscheidungen über öffentlich-rechtliche treitigkeiten in Angelegenheiten der Sozialversicherung, der Arbeitsförderung und der Kriegsopferversorgung. Desweiteren entscheiden Sozialgerichte über Streitigkeiten aufgrund der Beziehungen zw. Kassenärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen... (s.o.)

Auf Grund von Sonderzuweisungen entscheiden die Soz.ger. schließlich unter anderem auch über Streitigkeiten nach dem Soldatenversorgungsgesetz, dem Gesetz über den Bundesgrenzschutz, dem Gesetz über den Zivildienst, dem Gesetz über die Entschädigung von Opfern von Gewalttaten und dem Kindergeldrecht. (Creifelds) Die Sozialgerichtsbarkeit ist unter die allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeiten gegliedert. Die Sozialgerichtsbarkeit ist die nach den Grundsätzen des Sozialrechts tätig werdende Gerichtsbarkeit. Die Sozialgerichtsbarkeit ist dreistufig aufgebaut. Die Sozialgerichtsbarkeit richtet ihre sachliche Zuständigkeit an § 51 des Gesetzes über die Sozialgerichtsbarkeit SGG aus. Sie ist abschließend und erfolgt daher enumerativ. Die Gerichte sind ihrem Aufbau nach oben hin geordnet: ? Die erste Instanz ist grundätzlich das Sozialgericht (SG), ? Berufungs- und Beschwerdeinstanz das Landessozialgericht (LSG) und ? Revisions- sowie Rechtsbeschwerdeinstanz das Bundessozialgericht (BSG) mit Sitz in Kassel.

11. Was unter der Finanzgerichtsbarkeit ... ?

Finanzgericht, Bundesfinanzhof (München) ---> siehe auch § 2 FGO

Auch die Finanzgerichtsbarkeit ist eine besondere Verwaltungsgerichtsbarkeit. In der Finanzgerichtsordnung wird das Verfahren geregelt.

Die FG sind zuständig für Klagen gegen Finanzbehörden in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten über Abgabenangelegenheiten und für berufsrechtliche Streitigkeiten. § 33 FGO

ps örtlich zuständig ist immer das FG, in dessen Beirk die Behörde, gg. welche die Klage gerichtet ist, ihren Sitz hat.

= Welches ist die Rolle der Verfassungsgerichtsbarkeit in Deutschland?

Aufgabe der Verfassungsgerichtsbarkeit ist es zu klären, ob in einem Verfahren gegen die Verfassung verstoßen wurden, nicht ob die Entscheidung richtig oder falsch war, bzw. ob jemand durch irgendwelche Gesetze oder Vorordnungen bzw. die öffentliche Gewalt in seinen Grundrechten verletzt worden ist oder wird.

12. Kann wirklich jeder, auch Sie und ich, Verfassungsbeschwerde gegen ein letztinstanzliches Urteil einlegen? Welches ist der Prüfungsmaßstab des Bundesverfassungsgerichts?

Klar, das geht.

Nein, Voraussetzung dafür ist, dass zumindest die Möglichkeit besteht,dass man selbst unmittelbar und gegenwärtig in einem Grundrecht betroffen ist.

ganz genau!

also,ja unter bestimmten Voraussetzungen...

Nach Art.93 I Nr.4a GG entscheidet das BVerfG über Verfassungsbeschwerden, die von jedermann! (also natürliche, oder juritische Pers.) mit der (plausiblen!) Behauptung erhoben werden können, durch die öffentliche Gewalt in einem ihr zustehenden Grundrecht oder in einem der in Art. 20 IV, 33,38,101,103,104 GG enthaltenen Rechte verletzt zu sein.

§90 BVerfGG Jedermann kann mit der Behauptung, durch die Ö.Gewalt in einem seiner Grundrechte oder in einem seiner Art.20 Abs.4, Art 33,38,101,103,104 des GG enthaltenen Rechte verletzt zu sein , die Verfassungsbeschwerde zum Bundesgericht erheben.

Maßstab ????

Das BVerfG prüft nur, ob Urteile gegen in der Verfassung verankerte Gesetze verstoßen, außerdem werden Verfassungsbeschwerden nur angenommen, wenn das BVerfG diese abstrakte Frage nicht bereits geklärt hatte. Es gibt sogar eine Missbrauchsgebühr.

13. Was sind die Vor-, was die Nachteile eines derart ausdifferenzierten Rechtswegesystems?

Pro : Spezialisierung, Kompetenz, Bürgernähe. Contra: Unübersichtlichkeit , Exzessive Vielzahl von Bestimmungen und Gesetzen, Zuständigkeitsprobleme.

14. Welche Fragen wird ein Anwalt vor Klageerhebung sinnvollerweise mit dem potentiellen Kläger erörtern?

Frage ob es sinnvoll ist , überhaupt einen Prozeß zu führen. - Hinweis auf Aufwendung von Zeit und Kosten und evtl. psych. Belastung. - Vorhandensein und Begründung von Prozeßvoraussetzungen. - Hinweis auf Prozeßkostenhilfe - Aussicht auf Erfolg/ Mißerfolg.

15. Welche Beweismittel kennen Sie?

Zeugen, Sachverständige, Urkunden, Augenschein, Parteien

16. Was kostet ein durch zwei Instanzen um einen Streitwert von 6.000 Euro geführter Verkehrsunfallprozeß in etwa?

GKG: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/gkg/__11.html

(1) Kosten werden nach dem Kostenverzeichnis der Anlage 1 zu diesem Gesetz erhoben. 
 (2)1   Die Gebühren richten sich nach dem Wert des Streitgegenstandes (Streitwert), soweit nichts anderes bestimmt ist. 2 .Die Gebühr bei einem Streitwert bis 300 Euro beträgt 25 Euro. 3     Die Gebühr erhöht sich bei einem
 Streitwert bis ... Euro        für jeden angefangenen     um ....Euro
                                Betrag von...Euro
1500                               300                        10
5000                               500                         8
10000                              1000                       15

 4      Eine Gebührentabelle für Streitwerte bis 500 000 Euro ist diesem Gesetz  als Anlage     2 beigefügt. 
(3) 1   Der Mindestbetrag einer Gebühr ist 10 Euro. 2   Gebühren werden auf den nächstliegenden Cent auf- oder abgerundet; 0,5 Cent werden aufgerundet. 
(Schönfelder)

Die Gerichtskosten belaufen sich, wenn man die Gebühren von etwa 408 Euro für 3 Richter und die Auslagen von etwa 1000 Euro für das Saxchverständigengutachten zusammenrechnet auf etwa 1408 Euro. Hinzu kommen die Anwaltskosten ( x 2, da 2 Anwälte) von etwa 2600 Euro und sonstige Auslagen der Anwälte. insgesamt beläuft sich der Prozeß also auf 4000 Euro.

Wenn man einen Rechtsstreit mit Streitwert von 6000 Euro verliert, bekommt man die 6000 Euro nicht erstattet und muss zusätzlich noch die kosten von 4000 Euro tragen. siehe dazu § 91 ZPO

17. Was ist unter Prozeßkostenhilfe zu verstehen?

-prozessuale Sozialhilfe -ein gewisser Erfolgsgarant sollte vorhanden sein Die Prozeßkostenhilfe wird einer Partei dann gegeben, wenn es große Erfolgsaussichten gibt und/oder wenn die Partei nur einen Teil oder gar überhaupt nichts zu den Prozeßkosten beitragen kann. §114 ZPO

Die Bescheinigung über eventuell zustehende Prozesskostenhilfe erteilt das Amtsgericht. Die Bescheinigung wird umgangssprachlich auch als "Armenschein" bezeichnet. Ich denke dieser Begriff verdeutlicht, in welchen Fällen Prozesskostenhilfe erteilt wird.

18. Was sind die Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe?

s. Frage 19 "Armenschein" -siehe hierzu §§ 114 ff ZPO

19. Ist es denkbar, daß Kläger und Beklagter in ein- und demselben Prozeß Prozeßkostenhilfe erhalten?

selbstverständlich

20. Gegen welche Risiken versichert Sie eine Rechtsschutzversicherung?

Die Rechtsschutzversicherung übernimmt z.B. die Prozesskosten bis zum vereinbarten Betrag. Ebenso übernehmen sie die Kosten für vom Richter angeordnete Gutachten.

21. Ist es sinnvoll, den späteren Beklagten vor Klageerhebung zur Erfüllung aufzufordern?

Auf jeden Fall, denn wenn der (zukünftige) Beklagte den Anspruch gar nicht bestreitet und zur Erfüllung bereit ist, dann ist eine Klage vor einem Gericht logischerweise Unsinn, der Steuergelder verbraucht, die wir alle bezahlen müssen.

22. Welches ist der Inhalt einer Klageschrift?

1.Bezeichnung der Parteien, 2.Angaben des Gegenstandes und der Gründe des erhobenen Anspruchs, 3. Ankündigung eines bestimmten Antrags , 4.Unterschrift -siehe hierzu § 253 ZPO

23. Warum müssen in einer Klageschrift die Parteien genau bezeichnet werden?

Verwchslungsgefahr. Um zu verhindern, dass ein und der selbe Fall von mehreren Gerichten gleichzeitig bearbeitet wird.

24. Warum muß in der Klageschrift ein bestimmter Antrag enthalten sein?

Damit das Gericht genau darüber Bescheid weiß wer was von wem woraus will.

25. Warum muß der Kläger den Sachverhalt, aus dem er seine Ansprüche ableitet, dem Gericht möglichst genau vortragen?

26. Was ist unter dem sog. Beibringungsgrundsatz zu verstehen?

Der Beibringungsgrundsatz (oder Verhandlungsgrundsatz) ist der auf die Verhandlung abstellende Grundsatz. Der Beibringungsgrundsatz überlässt es den Parteien, zu bestimmen, welche Tatsachen sie dem Gericht zur Entscheidung unterbreiten. Der Beibringungsgrundsatz gilt grundsätzlich im Zivilprozessrecht. Das Gericht darf Tatsachen, die nicht von einer Partei vorgetragen sind, bei einer Entscheidung nicht berücksichtigen. Der Beibringungsgrundsatz steht im Gegensatz zum Untersuchungsgrundsatz. -siehe hierzu § 138 ff ZPO Jeder ist in der Lage seine Rechte zu wahren.

27. Unterstellt, der Kläger habe eine Tatsache behauptet und der Beklagte diese nicht bestritten - Rechtsfolge?

Die Rechtsfolge wäre eindeutig, aufgrund des Beibringungsgrundsatzes würde nur nach den vor Gericht vorgetragenen Tasachen entschieden, demnach würde der Klage des Klägers stattgegeben.

28. Können Sie dies an einem Beispielsfall verdeutlichen?

In der Vorlesung haben wir dies an dem Beispielfall mit den Behinderten in einem spanischen Hotel gezeigt. Welcher Fall?

29. Wer entscheidet darüber, welcher Richter eines Gerichts welche Sache bearbeitet?

Die Verteilung verläuft nach dem Geschäftsverteilungsplan, der das Recht auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 I 2 GG) sichert. Eine Verteilung z.B. nach Buchstaben würde die Möglichkeit der Manipulation eröffnen.

30. Welche Bücher lesen Sie vorlesungsbegleitend?

Zur Frage des Gerichtsaufbaus:

zur ZPO:

31. ist es möglich, die richterlichen Geschäfte nach dem Wohnsitz des Klägers, dem Namen des Beklagten, nach der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs, nach Spezialzuständigkeiten, nach dem Namen des Klägers zu verteilen?

Nein.Grund: Manipulation. s.o (da bin ich mir aber nicht so sicher!!)

Wohnsitz des Klägers ist nicht möglich, da der Kläger auch seine Klage an jemanden anderen Abtreten kann, der vielleicht irgendwo wohnt, in dessen Bereich das ganze einem Richter in die Hände fallen würde, der auf eine gewisse Art und Weise entscheidet. Also Manipulation. Namen des Beklagten, ist, imho möglich, da genau die eine Person beklagt wird und diese eine Person eigentlich nicht einfach austauschbar sein sollte, oder sein darf, da sonst einfach jemand das Gerichtsverfahren von sich abschieben könnte, was nicht im Sinne der Gerichtsbarkeit sein kann/darf.

Zeitliche Reihenfolge ist wieder problematisch, da man auch Verzögern kann um dadurch teilweise wenigstens abschätzen zu können, welcher Richter zu welchem Zeitpunkt wieviele Fälle bekommen hat und dadurch sich dann errechnen kann, wann man seinen Antrag abschicken muss, damit er durch genau den einen Richter geprüft wird.

Spezialzuständigkeit ist eigentlich eine Sache die man machen sollte, da jeder Richter eben ein bestimmtes Steckenpferd hat und er sich in diesem Bereich besonders auskennt. Also ist auch davon auszugehen, dass er den Prozess in kürzerer Zeit lösen kann, was auch insgesamt der Sache dienlich ist.

Name des Klägers ist wie oben bereits schon bei Wohnsitz des Klägers erklärt, nicht sinnvoll.

32. Ist es richtig, wenn ich sage, der Gesetzgeber wolle, daß der Zivilprozeß nach Möglichkeit in EINEM umfassend vorbereiteten Termin entschieden werde?

Ja, da dies Kosten und Zeit erspart. - hierzu § 272 ZPO

33. Was ist unter einem Verfahren nach billigem Ermessen zu verstehen?

§ 495 a: Das Gericht kann sein Verfahren nach billigem Ermessen bestimmen, wenn der Streitwert sechshundert Euro nicht übersteigt. Auf Antrag muss mündlich verhandelt werden. Der Richter kann selbst entscheiden, welches Verfahren er anwendet. z.B. früher erster Termin, oder das schriftliche Vorverfahren.

34. Kann das Oberlandesgericht eine Sache ausschließlich schriftlich verhandeln? Kann vor dem Oberlandesgericht ein früher erster Termin, ein schriftliches Vorverfahren oder gar ein Verfahren nach billigem Ermessen stattfinden?

ausschließlich schriftlich: § 128 ZPO, steht im allgemeinen Teil und gilt somit für alle Gerichte. -wenn die Parteien einverstanden sind

35. Wie bearbeitet der Zivilrichter eine Zivilsache?

1) Die Klage geht ein und wird dem Gegner zugestellt Die Klage wird anhand der Relationstechnik überprüft, ob sie zulässig ist. Prüfung auf Schlüssig-und Erheblichkeit 2) § 272 ZPO Bestimmung der Verfahrensweise Überprüfung der Prozesskostenhilfe

36. Ist der Zivilrichter an die von den Parteien vorgetragenen Rechtsansichten gebunden?

Nein- Nur an den Tatsachenstoff, der ausschließlich von den -arteine beigebracht werden muss.(s.Beibringungsgrundsatz)

37. Was ist eine Sachurteilsvoraussetzung?

-Voraussetzungen, die vorliegen müssen, damit das Gericht sich mit der Sache beschäftigt -das Gericht betreffend: Rechtsweg, sachliche Zuständigkeit, örtliche Zuständigkeit, internationale Zuständikeit, evtl Vereinbarung, -die Parteien betreffend: Parteifähigkeit, Prozessfähigkeit, evtl Prozessführungsbefugnis -den Streitgegenstand betreffend: keine anderweitige Rechtskraft, keine anderweitige Rechtshängigkeit,

38. Was ist unter der Schlüssigkeit des Klägervortrages und was unter der Erheblichkeit des Beklagtenvortrages zu verstehen?

Schlüssigkeit der Klage ist gegeben,wenn die vom Kläger vorgetragenen Tatsachen den vom Kläger geltend gemachten Anspruch nach materiellem recht ergeben. Erheblich ist das Vorbringen des Beklagten , wenn und soweit bei dem von imh vorgetragenen SV das klagebegehren nicht gerechtfertigt wäre..Ist das Vorbringen nicht erheblich,so ist die schlüssige Klage gerechtfertigt.

39. Kann der Zivilrichter auch einen Zeugen vernehmen, dessen Vernehmung nicht von der beweisbelasteten Partei beantragt wurde?

Nein, nach dem Beibringungsgrundsatz muss die Vernehmung von Zeugen beantragt werden.

40. Wann allein kommt es also zu der Vernehmung eines Zeugen?

Bei Vorliegen eines Antrags.

41. Welche Verfahrensarten stellt der Gesetzgeber dem Zivilrichter zur Verfügung, damit dieses Ziel erreicht werden kann?

früher erster Termin, schriftliches vorverfahren, mündliche Verhandlung.

42. Was ist unter einem sog. frühen ersten Termin zu verstehen?

§ 275 ZPO dieser bereitet den Haupttermin vor, dass dann entschieden werden kann. Ausserdem wird er genutzt um den Parteien die Möglichkeit zu geben, sich miteinander auszusprechen, um so eine mögliche Einigung ohne Haupttermin zu erlangen.

43. Was unter einem schriftlichen Vorverfahren?

§ 276 Wechsel der Schriftsätze unter den Anwälten

44. Was kann passieren, wenn der Beklagte nicht rechtzeitig seine Verteidigungsabsicht anzeigt?

Das Schweigen des Beklagten wird als Zugeständnis gesehen und dann wird zugunsten des Klägers entschieden. Es ergeht ein Versäumnisurteil.

45. Was, wenn er in der Klageerwiderung nicht alle ihm zur Verfügung stehenden Verteidigungsmittel vorträgt?

prinzipiell Beibringungsgrundsatz, aber der Richter hat immer noch die Möglichkeit den Beklagten darauf hinzuweisen, dass er noch Beweisanträge zu liefern hat. ( § 139; § 296 II ZPO )

46. Kann ein Zivilprozeß ohne mündliche Verhandlung entschieden werden?

§ 128 II ZPO --> Ja!

47. Welche Sachurteilsvoraussetzungen (Prozessvoraussetzungen, Zulässigkeitsvoraussetzungen) kennen Sie?

-die das Gericht betreffen ( Rechtsweg,sachliche Zuständigkeit, örtliche Zust., internationale Zust., Vereinbarung und Rügelose Einlassung, Parteifähigkeit, Prozessfähigkeit, Prozessführungsbefugnis) -die den Streitgegenstand betreffen (keine anderweitige Rechtskraft, keine anderweitige Rechtsanhängigkeit)

48. Wann ist der Rechtsweg vor die Zivilgerichte eröffnet?

bei zivilrechtlichen Streitigkeiten in der Relation Bürger- Bürger

49. Was ist unter sachlichen, örtlichen und internationalen Zuständigkeit zu verstehen?

sachlich: welches Gericht erstinstanzlich zuständig ist örtlich: das Gericht an dem der Beklagte seinen Wohnsitz hat international: bei welchem Gericht man klagen muss, in Angelegenheiten mit Auslandszusammenhang

50. Ist mit der Feststellung, dass ein deutsches Gericht zuständig sei, zugleich entschieden, dass in der Sache deutsches Recht anzuwenden sei?

Nein. Es könnten z.B. 2 Deutsche in Schweden einen Autounfall haben und zu Hause auf Schmerzensgeld klagen. Es müsste selbstverständlich schwedisches Verkehrsrecht angewendet werden.

51. Was ist unter Parteifähigkeit, Prozessfähigkeit und Prozessführungsbefugnis zu verstehen?

Parteifähig: §1 BGB ab dem Zeitpunkt der Geburt

Prozessfahig: wer i.S.V. § 104BGB Geschäftsfähig ist Prozessführungsbefugt: wem ein Anspruch jemandem gegeben ist, meist ein Anwalt

52. Was ist unter Rechtskraft und Rechtshängigkeit zu verstehen?

Rechtskraft: wenn bereits über eine Klage entschieden wurde, so ist es nicht zulässig, erneut eine Klage an einem anderen Gericht über den selben Gegenstand zu erheben. Das erste Urteil hat dann die Rechtskraft. Rechtshängig bedeutet, über den Klagegegenstand wird schon vor einem anderen Gericht verhandelt.

53. Welche terminsvorbereitenden Maßnahmen kann das Gericht treffen, um das Ziel des § 272 Absatz 1 ZPO zu erreichen?

54. Was ist unter der sog. Güteverhandlung zu verstehen?

§ 278 ZPO Das Gericht soll in jeder Lage des Verfahrens auf eine gütliche Beilegung des Rechtsstreits oder einzelner Streitpunkte bedacht sein. Bei der Güteverhandlung ist es notwendig, dass beide Parteien anwesend sind.

55. Welche Vorteile kann eine vergleichsweise Regelung gegenüber einer Entscheidung durch Urteil haben?

fairness. Mildere Ergebnisse,Kosteneinsparungen

56. Welches ist der Ablauf der sich an die Güteverhandlung anschließenden mündlichen Verhandlung?

Feststellung der Präsenz, Vorlesen des Sachverhalts...

57. Ab hier neu durch Schild am 8.2.2004: Welchen Schwierigkeiten sieht sich ein Richter gegenüber, der sein Urteil auf die Aussage eines oder mehrerer Zeugen stützen möchte?

58. Worauf achtet ein Richter bei der Untersuchung der Frage, ob eine Aussage (subjektiv) wahr ist?

59. Welche Realitätskriterien und welche Lügensignale kennen Sie?

60. Gestattet das Vorliegen eines dieser Kriterien den sicheren Schluß auf die Wahrheit oder Unwahrheit einer Aussage?

61. Unterstellt, der Richter sei überzeugt, daß eine Aussage subjektiv wahr sei; kann er davon ausgehen, daß sie auch objektiv richtig ist?

Das kann er nicht, denn unsere Wahrnehmung ist bruckstückhaft und verfälscht. Die Aussage kann zudem unter Erinnerungsfehlern und Wiedergabefehlern leiden.

62. Wie wird ein Zeuge vernommen?

Eine mündliche Zeugenvernehmung hat grundsätzlich nach folgender Reihenfolge abzulaufen:

Der Zeuge hat nur über die Wahrnehmung von Tatsachen Auskunft zu erteilen. Hierzu zählen alle Tatsachen, die der Zeuge sinnlich (riechen, schmecken, sehen, hören, fühlen, usw.) wahrgenommen hat.

Hingegen darf der Zeuge nicht dahingehend vernommen werden, dass er eigene Beurteilungen, Erfahrungen, Schlussfolgerungen oder Wertungen abgibt.

63. Welche Chance liegt in einer handwerklich sauberen Belehrung eines Zeugen?

64. Welche in der Vernehmung zur Person?

65. Wie erfolgt die Vernehmung zur Sache?

66. In welchen §§ der ZPO ist die Zeugenvernehmung geregelt? Haben Sie diese je gelesen?

67. Was ist unter dem Rubrum eines Urteils zu verstehen?

Rubrum bezeichnet den Urteilseingang. Es bezeichnet die Parteien und ihre gesetzlichen Vertreter sowie die Prozessbevollmächtigten.Außerdem bezeichnet es das Gericht mit Ortsangabe und Spruchkörper sowie die Namen der Richter, die bei der Entscheidung mitgewirkt haben und gibt schließlich den Tag des letzten Termins zur mündlichen Verhandlung an vgl. § 313 I Nr.1-3 ZPO

68. Was unter dem Tenor?

Als Tenor wird die Urteilsformel bezeichnet, sie enthält die Entscheidung des Gerichts über die Klage, die Kostenentscheidung und den Ausspruch über die vorläufige Vollstreckbarkeit.

69. Was bedeutet, daß die Kostenentscheidung eines Urteils nur eine Kostengrundentscheidung sei?

70. Was ist unter der vorläufigen Vollstreckbarkeit zu verstehen und warum sind manche Urteil ohne und andere nur mit Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar?

71. Wie ist der Tatbestand eines Urteils aufgebaut?

Die Darsellung des Tatbestandes kann meist knapp gehalten werden,da die Parteien meist sehr gut über die tatsächlichen Grundlagen ihres Streits und den Prozessverlauf informiert sind.Die Bezugnahme auf den Akteninhalt wirkt hier ergänzend (vgl. §313 II ZPO) § 314 ZPO weist dem Tatbestand eines Urteils eine Beurkundungsfunktion zu.

72. Wie die Entscheidungsgründe?

Die Entscheidungsgründe werden meist auch knapp zusammengefasst, jedoch darf dies nicht auf Kosten der Verständlichkeit geschehen.(gem. § 313 III ZPO)

73. Wodurch unterscheiden sich Gutachten- und Urteilsstil?

Beim Gutachtenstil steht das Ergebnis am Ende. Bei einem Urteil wird es zu Anfang erwähnt. siehe http://www.jurawiki.de/HinweiseZurWiederholungUndVertiefung Ausführungen von Prof. Dr. Herberger zur Vorlesung Juristisches Denken und Arbeiten

74. Was ist unter einer einstweiligen Verfügung zu verstehen?

im einstweiligen Rechtsschutz zu erzielendes Sicherungsmittel, das in Abgrenzung zum Arrest, welcher der Sicherung der Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung oder eines Anspruchs, der in eine solche übergehen kann, §916 Abs.1 ZPO, dient, für die Sicherung aller anderen (Individual-)Ansprüche auf eine gegenständliche Leistung (§935 ZPO), der Sicherung des Rechtsfriedens (§940 ZPO) und auch der vorläufigen Befriedigung des Anspruchs einschlägig ist. Für die Anordnung der einstweiligen Verfügung und das weitere Verfahren gelten gem. §936 ZPO die Arrestvorschriften entsprechend, soweit nicht die §§937ff. ZPO abweichende Vorschriften enthalten. Man unterscheidet üblicherweise drei Arten der einstweiligen Verfügung, nämlich: die Sicherungsverfügung, §935 ZPO, die der Sicherung von anderen als Geldansprüchen dient; die Regelungsverfügung, §940 ZPO, die der einstweiligen Regelung streitiger Rechtsverhältnisse dient; die Leistungsverfügung, die in Ausnahmefällen auch der vorläufigen Befriedigung des Gläubigers dienen kann.

75. Welches sind die Voraussetzungen für den Erlaß einer einstweiligen Verfügung?

Für den Erlass einer einstweiligen Verfügung muss die Dringlichkeit der Angelegenheit gegenüber dem Gericht glaubhaft gemacht werden. Wurde z.B. in der Unterlassungserklärung der Abmahnung keine Frist gesetzt, und der Abgemahnte unterwirft sich nicht der Unterlassungserklärung, kann die Dringlichkeit kaum glaubhaft gemacht werden. Es kann daher regelmäßig keine einstweilige Verfügung bei Gericht erwirkt werden. Stattdessen muss über das dem Abgemahnten vorgeworfene Fehlverhalten in einem regelmäßig kostspieligen und langwierigen Gerichtsprozess entschieden werden.

Im Rahmen der Erwirkung der einstweiligen Verfügung bei Gericht wird der Antrag des Abmahnenden allein im Hinblick auf seine Glaubwürdigkeit summarisch geprüft. Eine Prüfung, ob die vom Abgemahnten geforderte Unterlassungserklärung zu Recht verlangt wird, erfolgt hingegen nicht. Geprüft wird dagegen u.a., ob eine hinreichende rechtliche Begründung für die Unterlassung im Antrag auf einstweiligen Verfügung angegeben wird, oder ob ein angemessener Streitwert zu Grunde gelegt wurde. Unter Umständen wird ebenfalls (z.B. durch Internet-Recherche) untersucht, ob das Verhalten des Abgemahnten, das vom Abmahnenden als Fehlverhalten angesehen wird, noch akut ist.

Das Gericht erlässt die einstweiligen Verfügung also allein aufgrund des einseitigen Vortrags des Abmahnenden. Einwendungen gegen die einstweiligen Verfügung können nur im Wege eines Widerspruchs erst im Anschluss an die Beschlussfassung des Gerichts geltend gemacht werden.

76. Welches sind die Voraussetzungen jeder (Einzel-) Zwangsvollstreckung?

gemäß § 750 ZPO, Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung: (1) Die Zwangsvollstreckung darf nur beginnen, wenn die Personen, für und gegen die sie stattfinden soll, in dem Urteil oder in der ihm beigefügten Vollstreckungsklausel namentlich bezeichnet sind und das Urteil bereits zugestellt ist oder gleichzeitig zugestellt wird. Eine Zustellung durch den Gläubiger genügt; in diesem Fall braucht die Ausfertigung des Urteils Tatbestand und Entscheidungsgründe nicht zu enthalten.

(2) Handelt es sich um die Vollstreckung eines Urteils, dessen vollstreckbare Ausfertigung nach § 726 Abs. 1 erteilt worden ist, oder soll ein Urteil, das nach den §§ 727 bis 729, 738, 742, 744, dem § 745 Abs. 2 und dem § 749 für oder gegen eine der dort bezeichneten Personen wirksam ist, für oder gegen eine dieser Personen vollstreckt werden, so muß außer dem zu vollstreckenden Urteil auch die ihm beigefügte Vollstreckungsklausel und, sofern die Vollstreckungsklausel auf Grund öffentlicher oder öffentlich beglaubigter Urkunden erteilt ist, auch eine Abschrift dieser Urkunden vor Beginn der Zwangsvollstreckung zugestellt sein oder gleichzeitig mit ihrem Beginn zugestellt werden.

(3) Eine Zwangsvollstreckung nach § 720a darf nur beginnen, wenn das Urteil und die Vollstreckungsklausel mindestens zwei Wochen vorher zugestellt sind.

kurz: Auftrag, Titel, Vollstreckbare Ausfertigung, Zustellung

77. In welche Vermögensgegenstände des Vollstreckungsschuldners kann der Vollstreckungsgläubiger einer Geldforderung vollstrecken?

nach §§ 803 ff in das bewegliche Vermögen, in körperliche Sachen, in Forderungen und andere Vermögensrechte, in das unbewegliche Vermögen

78. Wie - jetzt im einzelnen - kommt der Vollstreckungsgläubiger einer Geldforderung bei einer Vollstreckung in bewegliche Sachen an "sein" Geld?

Durch Verwertung der Pfandsache, nämlich grundsätzlich durch öffentliche Versteigerung nach erfolgreicher § 803 ZPO Pfändung. Der Erlös wird durch Hoheitsakt des Gerichtsvollziehers an den Gläubiger übereignet.

79. Wie - jetzt im einzelnen - kommt der Vollstreckungsgläubiger einer Geldforderung bei einer Vollstreckung in Forderungen an "sein" Geld?

80. Wie - jetzt im einzelnen - kommt der Vollstreckungsgläubiger einer Geldforderung bei einer Vollstreckung in un bewegliche Sachen an "sein" Geld?

81. Was ist unter einer Vollstreckungsgegenklage ( § 767 ZPO) zu verstehen?

Nach hM prozessuale Gestaltungsklage, durch die Einwendugen, die den durch das Urteil festegelegten Anspruch selbst betreffen, geltend gemacht werden. Es geht deshalb nicht um Einwendungen gegen das Urteil, sondern nur um Einwendungen gegen den titulierten Anspruch: Aus diesem Grunde kommen nur materiell-rechtliche Einwendungen in Betracht. Über §795 S.1 ZPO findet §767 ZPO auch auf andere Titel als Urteile (§794 ZPO) Anwendung.

82. Was unter einer Drittwiderspruchsklage ( § 771 ZPO) ?

(Interventionsklage) Nach hM eine prozessuale Gestaltungsklage, bei der die vom Beklagten vollstreckungsrechtlich zulässig betriebene Vollstreckung in einen bestimmten Ggst. an dem der Kläger ein "die Veräußerung hinderndes Recht" hat, rechtsgestaltend für unzulässig erklärt wird, § 771 ZPO. Während des Andauerns des Vollstreckungsverfahrens kann der Dritte Herausgabe und Unterlassungsansprüche nicht geltend machen. § 771 ZPO ist bis zur Beendigung der Zwangsvollstreckung lex speciales.

= Viel Glück bei der Leistungskontrolle am Freitag, den 27. Februar 2004, 08.00 Uhr bis 10.00 Uhr, Audimax =

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