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ProjektHomepage |
Prof. Dr. Maximilian Herberger |
Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Rechtstheorie und Rechtsinformatik |
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Dies ist eine Seite erstellt und gepflegt von den ErstSemesterSb |
Das ist die ProjektHomepage im JuraWiki zur Vorlesung Einführung in das juristische Denken und Arbeiten von Herrn Prof. Dr. Herberger im WS 2004/2005. Je mehr Leute diese Seite mit Informationen füllen und sie aktuell halten, eine desto größere Hilfe wird sie für uns alle im Laufe des Semesters sein. Also alle mithelfen
Gliederung der Seite:
Inhaltsverzeichnis |
Vorlesungen
Gebäude 16, R. 112
Mittwoch von 16:30 Uhr bis 18:15 Uhr (st)
Klausur-Termin
Am 14. Februar 2005 von 8.00 - 10.00 Uhr im AudiMax
Links
Gesetzestexte & co.
nur aus der UdS oder per VPN-Tunnel erreichbar
Beck-Online ist kein Ersatz für die Juris-Dienste, sondern vielmehr eine - so meine Meinung - sinnvolle Ergänzung. Beck-Online bietet einem Zugriff auf die aktuellsten Gesetzestexte (sofern man sic die Konsolidierung mit dem Bundesgesetzblatt ersparen möchte ) und auch zahlreiche Kommentare. Der Schwerpunkt bei der Juris GmbH liegt aber vielmehr in dem Sammeln und sinnvollen archivieren von (fast) allen gerichtlichen Urteilen, auf die man dann mit detailierten Suchoptionen zugreifen kann. Auch eine umfassende Literatursuche ist in Juris verfügbar.
Um also mal eben einen Gesetzestext oder einen Kommentar zu einem Paragraphen nachzuschlagen bietet sich Beck-Online an, für die Literatur- und Gerichtsentscheidungsrecherche jedoch "nur" Juris.
inklusive der historischen Verfassungen
Bundesgesetzblatt, ..
Bundesgesetzblatt auch zum ausdrucken seit 1997
Google-Suche nur im Bundesgesetzblatt
Vorgehensweise: Bei Google auf "erweiterte Suche" und dort bei "Antwortseiten von der Site oder Domain" die Adresse des Bundesgesetzblattes eintragen. Wenn das Suchfeld leer bleibt werden alle Seiten des Bundesgesetzblattes angezeigt, ansonsten aber beispielsweise auch möglich mit Vertrag
Links der UdS
Cartoons und mehr zu jur. Themen
sonstiges
ausführliche und umfangreiche Webseite des Bundestages inkl. Plenarprotokolle, GESTA, ...
Daniel: Was sollte das nochmal sein? Ich komm da nur auf eine Page, die mich davon überzeugen will, technische Geräte zu erwerben. Bye, Daniel.
Gordon: Hier soll man wohl kleine Abhandlungen bzw. Aufsätze und Bewertungen über diverse Themen, Produkte, ... schreiben können und dafür dann ein wenig Geld verdienen. Andere können diese Texte dann bewerten und bei guten Bewertungen gibt es mehr Geld.
Prof. Herberger erwähnte diese Seite im Zusammenhang mit dem Text den man zum Erwerb des Juris-Scheines dieses Jahr schreiben muss und das man ja eine solche Bewertung hier auch veröffentlichen könnte.
historisches Bedeutungswörterbuch
Lernen, Vertiefen, Wiederholen
relevant für die Abschlussklausur
Hier nochmal die Möglichkeit kurz vorher Fragen zur Klausur zu stellen: Fragen/DenkenUndArbeiten
- Unterschiede zwischen Gutachten- und Urteilsstil und Umwandeln von einem ins andere
- Konsolidierungstechnik am Beispiel des Bundesgesetzblattes
- "Mini-Mini-Mini"-Fällchen, ohne jede rechtliche Problematik zur Übung des Gutachtenstils
Hier noch eine interessante Seite: VorlesungSb/DenkenUndArbeiten/HinweiseZurWiederholungUndVertiefung
Hinweise und Stichworte zur Vorlesung
Inkrafttreten von Gesetzen: Art. 82 Abs.2 GG
Bundesgesetzblatt wird zu Bonn ausgegeben. Unter Umständen fragwürdig, da Regierungssitz in Berlin aber eigentliche Bekanntmachung durch zuständiges Ministerium in Bonn
Verordnungen können auch im Bundesanzeiger stehen, Gesetze nur im Bundesgesetzblatt
Konsolidierung: Änderungsaufträge des Bundesgesetzblattes (Änderungstechnik) auf die aktuellen Gesetzestexte anwenden. Diese Konsolidierungsarbeit wird idR. von den unterschiedlichen Verlagen durchgeführt (Beck, C.F.Müller, ..)
Prof. Herberger hat durchblicken lassen, dass diese Konsolidierungsarbeit mit ziemlicher Sicherheit in irgendeiner Form in der Abschlussklausur drin vorkommen wird
Das Gesetz über die Sammlung des Bundesrechts (vom 10. Juli 1958) steht auf der inneren, hinteren Umschlagsseite des amtlichen Fundstellennachweises 1 zum Bundesgesetzblatt
Hermeneutik: griechisch: Übersetzungskunst, Dolmetscherkunst; das Verstehen von Gesetzestexten - jeder Gesetzestext muss nicht nur von Studenten, Juristen etc. verstanden werden, sondern von jedermann
Fachsprache ---Übersetzung---> Umgangssprache
jur. Texte lesen mit Hinblick auf ein Ziel (zielorientierte Lektüre); Unterschied zur Lyrik, wo der Text ohne Hinblick auf ein Ziel gelesen wird sondern um der Kunst wegen
nicht nur Lesen der Worte, sondern auch Verstehen; Text wird in Gedanken mehrmals umgeformt
Auslegungen
historische Auslegung Die Kernidee ist der Gehorsam gegenüber dem Willen des historische Gesetzgeber, der oftmals interessante Blickwinkel ermöglichen kann. Diese Auslegungsmethode setzt jedoch unterschiedliche Akzentsetzungen an, eine Naturnotwendigkeit besteht jedoch nicht.
historisches Bedeutungswörterbuch (Grimm)
- Gesetzesmaterialien
Am Beispiel des BGB: Bücher von Mugdan (Auswahl) und Schubert (vollständig)
Auslegung aus dem Sprachgebrauch
- aktuelle Bedeutungswörterbücher
- empirische Umfragen
systematische Auslegung
Auslegung aus dem Zweck (theleologische Auslegung)
Fragen zur Vorlesung
Arbeitsaufträge aus der Vorlesung
Prof. Herberger hat zum Wettbewerb aufgerufen: Wer ihm einen Gesetzestext mit inhaltlichen oder typografischen Fehlern ihm vorzeigen kann, erhält einen Preis. (Stichwort: Auslobung, § 657 BGB)
Frage: Was ist eigentlich ein Argument?
Antwort: Beweismittel, Grund. Argumentum ad hominem, Beweis aus menschlichen, d. h. subjektiven Gründen; Gegensatz: argumentum ad veritatem, der Wahrheitsbeweis; argumentum e consensu gentium, Beweis aus der Übereinstimmung der Völker; argumentum e contrario, Beweis aus dem Gegenteil, in der Mathematik und Jurisprudenz vielfach geübtes Verfahren, eine These durch den Beweis der Unwahrheit des Gegenteils zu verteidigen
Gordon: Stammt das aus eigener Feder? --> eigener Name oder Namenskürzel wäre ganz gut
Oder ist das ein Auszug aus einem Lexikon o.ä.? --> Quellenangabe
L.: Argument= Beweis/Erklärung einer aufgestellten These.
Suchansatz mit Google: Suchwort: ''define:argument''
Aufgabe: Den amtlichen Fundstellennachweis des Bundesgesetzblattes in der Bibliothek ansehen. Eventuell klausurrelevant!
Aufgabe: Bundesgesetzblatt Teil 3 in der Bibliothek ansehen, Bereinigung des alten Bundesrechts. Frühere Gesetze (Reichsgesetze) die dort nicht aufgelistet sind, treten ausser Kraft. Relevant für die FNA-Nummer im Bundesgesetzblattes.
Aufgabe: BGB vor 2002 und nach 2002 (Schuldrechtsreform) vergleichen in Hinblick auf Buch 1, Abschnitt 1, Titel 1.
Beispielfall: Kann ein Unternehmen einem anderen Unternehmen die Verwendung des Firmennamens verbieten?
Hinweis auf § 12 BGB
Frage: Gibt es ein systematisches Argument, dass sich bei der Lösung des Falles geradezu aufdrängt?
Material aus den Vorlesungen
Vorlesung vom 10.11.04
Tätigkeiten von Juristen im Studium und in der Praxis
Brainstorming aus der Vorlesung - Nachbearbeitung anhand der Vorlesung vom 17.11.
Arbeitsauftrag: Wie kann man diese Auflistung systematisch ordnen?
Daniel:
Recht finden: Vorlesungen (besuchen, hören, nacharbeiten, vertiefen, etc.); Forschen; Suchen & Finden; sich eine Meinung bilden (Informieren durch Nachrichten und Printmedien, Diskussionen, sich mit dem Thema auseinandersetzen)
Recht anwenden: Fälle (bearbeiten, lösen, etc.); Gesprächsführung (Argumentieren, bei anderen eine Meinung bilden, beraten); Schreiben
Das wäre mal so meine erste Zuordnung. Ist sicher noch verbesserungswürdig. Zumindest könnte man, wäre es auf dem Papier, noch einige Striche von einem zum anderen ziehen, die sich gegenseitig bedingen oder zumindest beeinflussen, auch kategorieübergreifend. Zum Beispiel hat Fälle bearbeiten auch viel mit eigener Weiterbildung und damit "Recht finden" zu tun. Aber das geht hier etwas schwer. Bye, Daniel.
Okay, soviel zu meiner Systematik... Ordnen wir eben gedanklich alles um das ARGUMENTIEREN herum. Bye, Daniel.
- Zumindest war sie schonmal ein vernünftiger Ansatz und besser als nichts... hatte ja auch keine bessere Idee *g*
Habe jetzt nochmal die Idee von Prof. Herberger bzgl. einer MindMap aufgegriffen und das ganze etwas grafisch dargestellt. So ists nicht bloss gedanklich um das Argumentieren herum angeordnet -- GordonBreuer
- Zumindest war sie schonmal ein vernünftiger Ansatz und besser als nichts... hatte ja auch keine bessere Idee *g*
Vorlesung vom 17.11.04
Spannungslage zwischen der Formulierung in Art. 20 Abs.3 GG und Art. 97 Abs.1 GG
Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen.
- Mögliche Diskrepanzen:
Gesetz und Recht vs. Gesetz
gebunden vs. unterworfen
an [...] vs. nur
Begründung, Spannungslage ja/nein?:
Vorlesung vom 01.12.04
Sperrmüll
Definition: Sache = körperlicher Gegenstand, § 90 BGB
Weitere Definitionsmöglichkeiten:
- ...
Junggeselle
Frage: Ist ein 80 jähriger, der nie verheiratet war, ein Junggeselle?
Definitionsversuche:
- historisch
jung - Geselle; ein junger Geselle war noch nicht in der Lage eine Familie zu ernähren. Erst wenn er seine Ausbildung abgeschlossen hatte, also Meister wurde, war er kein Junggeselle mehr, in der Lage eine Familie zu gründen und somit heiratsfähig
- heute jedoch: Bedeutungswandel
alter Sprachgebrauch ---> neuer Sprachgebrauch
WikiVorstellung
Am 09.02.05 hatte das WikiTeamSb Gelegenheit, ein paar Takte zum JuraWiki in der Vorlesung zu sagen. Hier das dazugehörige MindMap: WikiVorstellung_Vorlesung_09.02.05.pdf