SuspensivEffekt (§ 80 Absatz 1 VwGO)

Nach § 80 Absatz 1 VwGO sind die Wirkungen eines VerwaltungsAktes nach Anfechtung und Widerspruch grundsätzlich gehemmt. Aber was bedeutet das?

Theorien zu den Rechtswirkungen des Suspensiveffekts

  1. Vollziehbarkeitstheorie (hM): Vollzugshemmung - ein umfassendes Verwirklichungs- und Ausnutzungsverbot, der VA ist im Übrigen wirksam (RechtsGrund).

  2. Strenge Wirksamkeitstheorie (aA): Die Wirksamkeit des VA wird suspendiert, erst mit RechtsKraft wird der VA (ex nunc) wirksam.

  3. Eingeschränkte Wirksamkeitstheorie (aA): mit RechtsKraft Wirksamkeit Rückwirkend (ex tunc).


KategorieVerwaltungsRecht

SuspensivEffekt (zuletzt geändert am 2008-01-20 19:54:19 durch anonym)