SuspensivEffekt (§ 80 Absatz 1 VwGO)
Nach § 80 Absatz 1 VwGO sind die Wirkungen eines VerwaltungsAktes nach Anfechtung und Widerspruch grundsätzlich gehemmt. Aber was bedeutet das?
Theorien zu den Rechtswirkungen des Suspensiveffekts
Vollziehbarkeitstheorie (hM): Vollzugshemmung - ein umfassendes Verwirklichungs- und Ausnutzungsverbot, der VA ist im Übrigen wirksam (RechtsGrund).
Strenge Wirksamkeitstheorie (aA): Die Wirksamkeit des VA wird suspendiert, erst mit RechtsKraft wird der VA (ex nunc) wirksam.
Eingeschränkte Wirksamkeitstheorie (aA): mit RechtsKraft Wirksamkeit Rückwirkend (ex tunc).