Im Besonderen Teil des Strafgesetzbuches stehen die wesentlichen Einzeldelikte des Strafrechtes. Zu beachten ist allerdings, daß einige Straftatbestände auch im Allgemeinen Teil und in Nebengesetzen wie z.B. dem BetäubungsmittelGesetz (BtMG) zu finden sind. Bei Nebengesetzen außerhalb des Strafgesetzbuches ist dadurch ein Irrtum über die (Nicht-)strafbarkeit leichter zu begründen.
Systematik nach Rechtsgütern
- Straftaten gegen das Vermögen als Ganzes
- Straftaten gegen Werte der Gemeinschaft
- Straftaten gegen Persönlichkeitswerte