1. SpamMail

Eine SpamMail ist eine unerwünscht zugesandte Werbe-E-Mail.

Unerwünscht ist sie nach der weit überwiegenden Rechtsprechung, wenn der Empfänger sich nicht ausdrücklich mit dieser Form der Werbung einverstanden erklärt hat und sein Einverständnis auch nicht vermutet werden kann. Das Einverständnis wird bei einer bestehenden Geschäftsverbindung häufig vermutet werden können.

2. Begriff

SPAM ist eine Marke für Dosenfleisch der Hormel Foods Corporation www.spam.com. Dieses Dosenfleisch war seit jeher vor allem für seine zweifelhafte geschmackliche Qualität bekannt.

Zu Weltruhm gelangte es durch einen Sketch der Gruppe Monty Python, in welchem ein Ehepaar ein Restaurant besucht und jedes erhältliche Gericht SPAM enthält. Je mehr die Ehefrau betont, sie hätte gerne etwas ohne SPAM, umso öfter enthält das Gericht SPAM. In etwa: Bohnen, SPAM, Würstchen, SPAM, SPAM und SPAM. (und öfter)

Die Geschichte gipfelt in ihrem Ausruf: I HATE SPAM!

Ähnlich wie der SPAM in diesem Sketch ist die Lage bei unverlangt übersandten Werbe-E-Mails. Man möchte sie nicht, und doch bekommt man täglich mehr davon. Eine schon früh im Internet aktive Person muss über eine gute Allgemeinbildung verfügt und sich anlässlich der Werbe-E-Mails an diesen Sketch erinnert haben. So kam es zur Bezeichnung SPAM, und noch heute finden wir in unserer Mailbox täglich: SPAM, SPAM, SPAM und SPAM.

Weitere Begriffe sind:

Die Begriffe werden nicht immer einheitlich verwendet, mit UBE können auch nichtkommerzielle E-Mails fallen, wie etwa die ähnlich lästigen Hoax E-Mails, in welchen falsche Virenwarnungen und andere dumme Gerüchte verbreitet werden.

3. Gegenmittel

3.1. Technische Gegenmittel

Die vernünftige Lösung ist SpamBayes (geht auch für z.B. Outlook, wenn man den POP3 Proxy einsetzt) oder SpamPal für Windows. Manche Provider setzen auch Anti-Spam-Software ein (z.B. SpamAssasin), so dass man die markierten Mails bequem in einen extra Ordner sortieren kann.

auch K9 ist ein recht praktischer spamfilter, zu finden unter http://www.keir.net/k9.html

Ein sehr gutes Mittel ist es einfach Mozilla Thunderbird statt Outlook Express zu verwenden. Dieser ist sicherer, hat einen automatischen Spamfilter, den man trainieren kann. Und bei unbekannten Absendern lädt er keine Grafiken nach (außer man erlaubt es ausdrücklich), welche zu noch mehr Spam führen können.

3.2. Rechtliche Gegenmittel

Im JuraWiki interessieren natürlich besonders die rechtlichen Hintergründe von Spam und auch, ob man denn rechtlich etwas dagegen unternehmen kann.

In den letzten Jahren ergingen in Deutschland zahlreiche Urteile und Beschlüsse, denen folgende Tendenz zu entnehmen ist:

Die meisten Gerichte sehen in einer SpamMail einen rechtswidrigen Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, bei Privatpersonen sei das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzt.

Im Internet weit verbreitet ist der T5F. Dabei handelt es sich um ein Schreiben, mit dem der Spammer aus allen möglichen Datenschutzrechtlichen Anspruchsgrundlagen befragt und zu einem rechtmässigen Verhalten aufgefordert wird.

Ist das Vorgehen gegen namentlich bekannte deutsche Spammer aufgrund der gefestigten Rechtsprechung in den meisten Gerichtsbezirken kaum mehr ein Problem, gibt es gegen ausländischen Spam kaum eine praktikable Handhabe. Wird der Spam aus Übersee versandt, sind entweder die Verursacher überhaupt nicht zu ermitteln, oder ein Vorgehen wäre unverhältnismässig teuer.

Die CDU hat sich im Sommerloch dieses Jahr ja schonmal mit einem Vorschlag zum "Verbot von Spam" hervorgetan.

Die EU-Datenschutzrichtlinie sieht eine gesetzliche Regelung vor. Zahlreiche Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, haben dies aber nicht innerhalb der Frist umgesetzt, weshalb es jetzt Ärger gibt. Siehe www.vertretbar.de

3.2.1. International

USA: Das amerikanische 'House of Representatives hat am 22.11.2003 den 'CAN-SPAM Act 2003' beschlossen (Inkrafttreten geplant Anfang 2004). Zur Kritik siehe Mario Sixtus in fr-online.

3.3. Sonstige Gegenmittel: Scambaiting

Die Betrugsmasche der Nigeria-Connection, international bekannt als "419 Scam" (nach dem Betrugsparagrafen des nigerianischen Strafgesetzbuches) wird jetzt von Scambaitern aufs Korn genommen. Zum Schein gehen diese auf die E-Mail-Hilferufe, Millionen außer Landes zu schaffen, ein und versuchen, das Vertrauen der Betrüger zu gewinnen. Die Trophäen der Betrügerjagd werden dann im Internet ausgestellt: http://www.419eater.com, http://www.scamorama.com, http://baita.mugu.co.uk (FR vom 19.01.04)

4. Strafrecht

OffeneFrage: Wie sieht das aus mit der StrafRechtlichen Seite? Was ist z.B., wenn jemand Spam verschickt mit einer gefälschten (aber existierenden) Absenderadresse?

22.03.2004: Die BundesTagsfraktion der SPD möchte das Versenden von Spam unter Strafe stellen, berichtet die FAZ

5. Literatur

6. Links

* omsels.info - Online-Kommentar zum Wettbewerbsrecht (UWG); siehe dort insbesondere die Ausführungen im Kapitel III zu § 7 Abs. 2, 3 UWG

* Spamradio liest Spam vor :)

* Sammlung Nigeria-Connection


siehe auch InternetKriminalität


KategorieWettbewerbsRecht

SpamMail (zuletzt geändert am 2011-07-13 12:35:16 durch anonym)