PartG mbB

Rechtsanwälte können sich seit dem Sommer 2013 zu einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung zusammenschließen. Sie verbindet die steuerrechtlichen Vorteile einer Personengesellschaft mit den Vorteilen hinsichtlich der Haftung einer Kapitalgesellschaft. Die PartG mbB stellt eine echte Alternative zur englischen LLP dar. In einer PartG mbB haften auch die Partner, die ein Mandat bearbeitet haben, nicht mit ihrem Privatvermögen für Schäden aus der beruflichen Tätigkeit.

Voraussetzung für die Gründung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung ist laut §8 Abs. 4 PartGG der Nachweis einer den gesetzlichen Vorgaben entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung. Bei Rechtsanwälten muss mindestens eine Deckungssumme von 2,5 Mio. EUR pro Versicherungsfall abgedeckt sein (§51a Abs. 2 Satz 2 BRAO). Die Jahreshöchstleistung muss der Mindestdeckungssumme multipliziert mit der Anzahl der Partner entsprechen. Sie muss sich außerdem mindestens auf das Vierfache der Mindestdeckungssumme belaufen (also nicht weniger als 10 Mio. EUR). Hilfreiche Informationen findet man unter: https://www.partgmbb-berufshaftpflicht.de

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PartG mbB (zuletzt geändert am 2017-04-20 13:06:38 durch anonym)