vgl. im VerfahrensRecht: §§ 173 VwGO, 393 SGB III, 89 SGB V

Das Verwaltungsgericht Hannover nimmt seit dem 01.September 2002 an dem Projekt "Gerichtsnahe Mediation in Niedersachsen" teil.

Gegenüber dem Privatrecht besondere Umsetzungsproblematik (ausführlich Bernd Holznagel/Ulrich Ramsauer in Haft/Schlieffen, Handbuch Mediation, § 42 Rn. 2): Die in der Mediation ausgehandelten Konfliktlösungen können nicht als Ergebnisse einer freien vertraglichen Vereinbarung unmittelbar wirksam werden. Vielmehr ist ein Umsetzungsprozess erforderlich, der die Ergebnisse in die gesetzlich vorgesehenen Verwaltungsverfahren einführt und durch VerwaltungsAkt, ÖffentlichRechtlicherVertrag oder auch durch Normsetzung rechtlich wirksam werden lässt.


Bauwesen

Umweltmediation

Der Begriff "Umweltmediation" ist insofern irreführend, als darunter nicht nur Konflikte über den Schutz der Umwelt gefasst werden. Darüber hinaus geht es um Konflikte "über alle Formen öffentlicher wirksamer Maßnahmen staatlicher oder privat Institutionen und Organisationen, deren Auswirkungen eine gesellschatlich relevante Zahl von Menschen betreffen"1. Empfohlen wird daher der Begriff "Mediation im öffentlichen Bereich - Planen, Bauen, Umwelt"1.

http://www.mediation-flughafen.de/index.html


KategorieMediation

  1. Zilessen in Haft/Schlieffen, Handbuch Mediation, § 46 Rn. 3. (1 2)

Mediation/SeminarArbeit/ÖffentlichesRecht (zuletzt geändert am 2008-01-20 19:56:47 durch anonym)