Was ein Hyperlink ist, ist bereits anderswo erklärt. Hier geht es um die rechtlichen Fragen rumd um Hyperlinks.
Sonderformen des Hyperlinks sind der InlineLink und der DeepLink.
Problemkreise
Hier kann zunächst einmal gesammelt werden, welche Problemkreise beim Verlinken überhaupt betroffen sein können:
ZivilRechtliche Haftung
- Schadenersatz
- (Mit-)Störerhaftung
Inanspruchnahme nach ÖffentlichesRecht als Störer
Zu den verschiedenen denkbaren Rechtsverstößen bildet Thomas Stadler (Verantwortlichkeit für Hyperlinks nach der Neufassung des TDG, JurPC Web-Dok. 2/2003, Abs. 2) Fallgruppen:
Ist die verlinkte Zielseite rechtswidrig, stellt sich die Frage, ob der bloße Umstand der Verlinkung zur Haftung führt (Rn. 5).
Ist die verlinkte Zielseite rechtmäßig, kann möglicherweise das Setzen des Links selbst unzulässig sein (Rn. 6).
Die Kombination von Linktext bzw. Begleittext und Inhalt der Zielseite könnte ebenfalls zu einer Rechtsverletzung führen (Rn. 7).
Darf ich ohne weiteres eine fremde Internetseite verlinken?
- Grundsätzlich ja.
Aus urheberrechtlicher Sicht findet lediglich eine Vermittlung eines Nutzungsverhältnisses zwischen dem User und demjenigen Dritten statt, auf den der Link verweist (Kröger/Gimmy, Handbuch zum Internet-Recht, 2. Aufl. 2002, S. 358), aber noch keine Vervielfältigung (Strömer, Online-Recht, 3. Aufl. 2002, S. 264). Grenzfall: InlineLink
Rechtlich irrelevanter ist ein Verbot, eine Seite ungefragt anzulinken. Beispiel: Verlinkungen auf diese Seite dürfen ausschließlich mit dem nachfolgend wiedergegebenen Banner erfolgen. In jedem Falle muß ich vorher angeschrieben werden unter Angabe Ihrer vollständigen Adreßdaten und der Seite, von der aus verlinkt werden soll. (Zu lesen bei http://www.modelsundrecht.de/html/links.htm, wo noch dazu kommt, dass dieser Hinweis in der hintersten Ecke auf einer Unterseite versteckt ist.)
- Eine Unzulässigkeit kann sich wohl im Einzelfall aus dem Zusammenhang ergeben. So etwa, wenn man eine Linkliste zu Prostituierten anlegt, und zwischendrin auf eine Schauspielerin linkt, als gehöre sie auch in diese Branche. (Das Beispiel müsste man sich nochmal überlegen, wo Prostitution doch jetzt angeblich nicht mehr anrüchig und sittenwidrig ist.)
Vgl. zur Zulässigkeit von (Deep-)Links auch die BGH-Entscheidung Paperboy JurPC Web-Dok. 274/2003
Problem: WettbewerbsRecht (ToDo: ausführen)
Problem: Verlinkung auf strafrechtlich relevante Inhalte. Hier wird verstärkt versucht, mittels Disclaimer evtl. Haftungsrisiken zu umgehen. Laut Strömer (Online-Recht, 3. Aufl. 2002 S. 264) gibt es viele Strafvorschriften, die bereits die Werbung für oder die Verbreitung beziehungsweise das Zugänglichmachen von Inhalten untersagen. Das gelte etwa für IndizierteSpiele, Propagandamittel verfassungswidriger Organisationen und jede Art von Pornografie. ToDo: Mal die betreffenden Vorschriften raussuchen. Hilfreich könnte dabei die Entscheidungssammlung zum "Internet-Strafrecht" sein, da dort zahlreiche Straftaten aufgeführt werden.
Fall Haftung für Hyperlinks: http://www.mischa-dippelhofer.de/Vorlesung/Termin7/index.htm
Eine Sammlung von Nutzungsbedingungen auf deutschsprachigen Webseiten, die das Setzen von Hyperlinks einschränken gibt es bei Links & Law.
In den USA gibt "Don't Link to us als WebLog, eine Sammlung von stupid linking policies
Literatur
Mischa Dippelhofer, Verkehrssicherungspflicht für Hyperlinks? Anmerkung zum Urteil des OLG München vom 15. März 2002, 21 U 1914/02, JurPC Web-Dok. 304/2002
Franz Schmidbauer, Die Zulässigkeit des Linkens aus urheberrechtlicher und wettbewerbsrechtlicher Sicht, JurPC Web-Dok. 176/2003
Stephan Ott, Linking und Framing - Ein Überblick über die Entwicklung im Jahre 2002, JurPC Web-Dok. 14/2003, Abs. 1 - 35
Jörg Dittrich Zur Frage der urheber- und wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit von Hyperlinks
Simon's Blawg Linksammlung zu Linkfragen im Privatrecht und hier zu Zensur und Linkverboten.
Ein "Klassiker" unter den einschlägigen Online-Ressourcen ist Stefan Bechtolds The Link Controversy Page.
Wichtige Urteile
BGH vom 01.04.2004, vgl. http://log.handakte.de/archiv/004420.shtml
Siehe auch InlineLink, DeepLink