Ein Fahrverbot kann nach verschiedenen Vorschriften verhängt werden:
nach § 44 StGB als NebenStrafe bei einer StrafTat
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Aktuell
Das BundesJustizMinisterium will nach der Sommerpause einen Gesetzesentwurf in den BundesTag einbringen, nach dem das Fahrverbot nicht mehr nur als NebenStrafe verhängt werden kann und von bisher drei auf sechs Monate ausgedehnt wird. (Quelle: FR vom 22.07.03)
Fahrverbot nach § 25 StVG
Einige Informationen dazu unter http://www.auto-und-verkehr.de/fahrverbot.php (keine Ahnung, wie aktuell die sind ...)
Wenn das Fahrverbot vermieden werden soll, scheint es empfehlenswert, den Verstoß nicht zuzugeben (wozu auch keine Pflicht besteht).
siehe auch FahrenOhneFahrErlaubnis