Dienstvertrag
Der Dienstvertrag ist geregelt in den §§ 611 ff. BGB.
Der ArbeitsVertrag ist ein Unterfall des Dienstvertrages und ist vom sog. "freien Dienstvertrag" abzugrenzen.
Ebenfalls ein Unterfall des Dienstvertrages ist der Behandlungsvertrag. Er soll durch das Patientenrechtegesetz unter den §§ 630a ff in das BGB integriert werden.
Die komplette Kommentierung zu § 611 aus dem juris Praxiskommentar ist jetzt frei verfügbar (29 Seiten, PDF).