Als Nachfahre des Opiumgesetzes regelt in Deutschland (West) seit 1972 das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) die Grenzen des erlaubten Umganges mit Drogen.
Hier die aktuelle Fassung des BtMGs.
Eine umfangreiche Sammlung der Änderungen seit 1929 inklusive der GesetzgebungsMaterialien hat MathiasSchindler zusammengestellt: http://www.presroi.de/recht/deutschland/index.html.
Für die sonstigen (weniger rechtlichen) Fragen zum Thema Drogen gibt es das DrogenWiki.
Das Betäubungsmittelrecht umfasst nicht nur das BetäubungsMittelStrafRecht, sondern auch ... (OffeneFrage: Ja was eigentlich noch?)