Vorschriften
SGB III - Arbeitsförderung
Arbeitslosenstatistik
Die Bundesanstalt für Arbeit (BA) erfasst die als arbeitslos, die in keinem Beschäftigungsverhältnis stehen oder weniger als 15 Stunden pro Woche arbeiten, die eine versicherungspflichtige Stelle (mit mindestens 15 Wochenstunden) suchen, die der Arbeitsvermittlung unbeschränkt zur Verfügung stehen, die unter 65 Jahre sind und keine Altersrente beziehen, und schließlich die, die sich beim Amt als arbeitslos gemeldet haben. Alle diese Voraussetzungen müssen gleichzeitig erfüllt werden. (FR vom 10.10.03, auch zu den Tricks, wie die Statistik "frisiert" wird).
Die Datenerhebung "Arbeitsmarkt in Deutschland" kann übrigens bei dem Statistischen BA, Wiesbaden, abgerufen werden. -- RainerLangenhan 2003-10-11 19:09:47
Arbeitslosengeld
geregelt in den §§ 117 ff. SGB III
Arbeitslosengeld II
Das Arbeitslosengeld II ist die Grundsicherung für Arbeitssuchende, die im SGB II geregelt ist. Umgangssprachlich wird sie Hartz IV genannt. Das Arbeitslosengeld II wird entweder im Anschluss an das Arbeitslosengeld I gezahlt oder auch unabhängig davon. Es ist eine staatliche Sozialleistung, keine Sozialversicherungsleistung. Deshalb ist das ALG II einkommens- und vermögensabhängig. Einen Überblick über die Leistungen gibt es hier: Broschüre sowie hier: Hartz IV / Arbeitslosengeld II Voraussetzungen. Und nachfolgend findet man neben den Voraussetzungen des Arbeitslosengeld II Anspruchs und einen Rechner zum ALG II und ein Forum: Arbeitslosengeld II - Hartz IV. Wichtigste Leistung ist der sog. Hartz IV Regelsatz, der der Sicherung des Lebensunterhalts dient. Zusätzlich gibt es weiter Förderungen für ALG-II-Bezieher, z.B.:
- Erstattung Bewerbungskosten: bis zu 260 Euro jährlich
- Erstattung Reisekosten: Fahrten zu den Vorstellungsgesprächen
- Unterstützung bis zum ersten Gehalt: Darlehen bis zu 1.000 Euro
- Erstattung Arbeitskleidung und -gerät: bis zu 260 Euro
- Erstattung erste Fahrt zum Arbeitsplatz: bis zu 300 Euro
- Erstattung Fahrtkosten: Zuschuss für die ersten 6 Monate
- Erstattung Kosten aufgrund Trennung vom eigenen Haushalt: bis zu 260 Euro für die ersten 6 Monate
- Erstattung Umzugskosten: je nach Größe Ihres Umzuges
Weiterhin gehören immer noch Erstausstattungen beispielsweise für Schwangere, Einschulung oder erstmals angeschaffte Haushaltsgegenstände zu finanziellen Hilfen über die Regelleistung hinaus.
Die Grundsicherungsleistungen für Arbeitssuchende sind politisch sehr umstritten. Auch ist Anfang Februar 2010 eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Regelsätzen ergangen. Hier ging es insbesondere um die Bedarfsberechung für Kinder. Aktuell (2010) sind Veränderungen im SGB II zu erwarten, insb. zu den Vermögensfreigrenzen und den Einkommensfreigrenzen.
Überblick zu Arbeitsloseninitiativen: http://home.snafu.de/gb.sl/5ww/aloslink.htm
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