Eine Regelung aus dem StraßenVerkehrsRecht:

Im Falle eines Unfalls ersetzt der Versicherer den Wiederbeschaffungswert oder mitunter sogar den Neupreis bei Fahrzeugen im Erstbesitz, sofern die Reparaturkosten mindestens 70 Prozent des Neupreises erreichen.

OffeneFragen: Welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein? Woraus ergibt sich das?


KategorieVerkehrsRecht

70ProzentRegelung (zuletzt geändert am 2008-01-20 19:56:57 durch anonym)